Bild: E&M
Im vergangenen Jahr wurde eine größere Anzahl von so genannten Mini-KWK-Anlagen gefördert als 2015. Deren aufsummierte Leistung ist allerdings etwas geringer als der Vorjahreswert.
Seit April 2012 werden Mini-KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kW unter bestimmten Voraussetzungen durch das sogenannte Mini-KWK-Impulsprogramm gefördert. Zum 1. Januar 2015 trat eine novellierte Richtlinie in Kraft, deren Ziel es war, die Anreize für den Einbau von Mini-KWK-Anlagen zu erhöhen. Das Bundesamt für Wirtschaf
Dienstag, 25.04.2017, 10:46 Uhr
Markus Gailfuß*
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