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Energie & Management > Windkraft Onshore - Mehr Flächen für Windräder in Rheinland-Pfalz
Quelle: psdesign1 / Fotolia
Windkraft Onshore

Mehr Flächen für Windräder in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz verkürzt den Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen: Statt 1000 oder 1100 Metern müssen es künftig nur noch 900 Meter sein.
(dpa) − Bei der Erneuerung bestehender Anlagen − dem sogenannten Repowering − wird der Abstand auf bis zu 720 Meter verkürzt. Dies regelt die vierte Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV), dessen Entwurf im Kabinett gebilligt wurde. Der endgültigen Verabschiedung geht noch eine öffentliche Anhörung voraus. 

"Wir können die ehrgeizigen Klimaziele nur erreichen, wenn wir die Rahmenbedingungen verändern, um den Ausbau der Erneuerbaren nach vorne zu treiben", sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nach der Kabinettssitzung. Dreyer bat die Kommunen, "auf der Grundlage der neuen Rahmenbedingungen auch große Schritte nach vorne zu gehen, um die Energiewende zu schaffen". Der Mindestabstand zur Wohnbebauung wurde nach der Landtagswahl von 2016 auf Wunsch der FDP eingeführt. In den vergangenen Jahren hat sich der Windkraftausbau in Rheinland-Pfalz wie bundesweit deutlich verlangsamt. 

"Das ist ein großer Tag für die erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz", sagte Klimaschutzministerin Katrin Eder (Grüne). "Von 2011 bis 2020 konnten wir den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 15,3 auf 41,3 Prozent steigern." Bis zum Jahr 2030 soll der Stromverbrauch bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. 

Zurzeit sind nach Angaben Eders bei rund 1.740 bestehenden Windkraftanlagen 288 weitere in der Planung. "Wir brauchen uns nichts vorzumachen − das Landschaftsbild wird sich schon ein Stück weit verändern", sagte Eder. Bei der Genehmigung von Anlagen werde es aber keine Abstriche bei Schutzbelangen wie dem Vogelschutz geben. 

Künftig wird auch eine Planung von Windrädern in Kernzonen von Naturparks möglich sein, sofern "keine erheblichen Störungen" vorliegen, wie der für Kommunen und Landesplanung zuständige Innenminister Roger Lewentz (SPD) mitteilte. Die Einzelheiten müssten je nach konkreten Naturschutzzielen definiert werden. Mit den Neuerungen im LEP werde die potenzielle Fläche für Windkraftanlagen von bisher 1,01 Prozent des Landes auf 7,2 Prozent erhöht. Bundesweit sollen es nach dem Willen der Bundesregierung zwei Prozent sein.

Dienstag, 12.04.2022, 17:22 Uhr
dpa
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Mehr Flächen für Windräder in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz verkürzt den Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen: Statt 1000 oder 1100 Metern müssen es künftig nur noch 900 Meter sein.
(dpa) − Bei der Erneuerung bestehender Anlagen − dem sogenannten Repowering − wird der Abstand auf bis zu 720 Meter verkürzt. Dies regelt die vierte Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV), dessen Entwurf im Kabinett gebilligt wurde. Der endgültigen Verabschiedung geht noch eine öffentliche Anhörung voraus. 

"Wir können die ehrgeizigen Klimaziele nur erreichen, wenn wir die Rahmenbedingungen verändern, um den Ausbau der Erneuerbaren nach vorne zu treiben", sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nach der Kabinettssitzung. Dreyer bat die Kommunen, "auf der Grundlage der neuen Rahmenbedingungen auch große Schritte nach vorne zu gehen, um die Energiewende zu schaffen". Der Mindestabstand zur Wohnbebauung wurde nach der Landtagswahl von 2016 auf Wunsch der FDP eingeführt. In den vergangenen Jahren hat sich der Windkraftausbau in Rheinland-Pfalz wie bundesweit deutlich verlangsamt. 

"Das ist ein großer Tag für die erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz", sagte Klimaschutzministerin Katrin Eder (Grüne). "Von 2011 bis 2020 konnten wir den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 15,3 auf 41,3 Prozent steigern." Bis zum Jahr 2030 soll der Stromverbrauch bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. 

Zurzeit sind nach Angaben Eders bei rund 1.740 bestehenden Windkraftanlagen 288 weitere in der Planung. "Wir brauchen uns nichts vorzumachen − das Landschaftsbild wird sich schon ein Stück weit verändern", sagte Eder. Bei der Genehmigung von Anlagen werde es aber keine Abstriche bei Schutzbelangen wie dem Vogelschutz geben. 

Künftig wird auch eine Planung von Windrädern in Kernzonen von Naturparks möglich sein, sofern "keine erheblichen Störungen" vorliegen, wie der für Kommunen und Landesplanung zuständige Innenminister Roger Lewentz (SPD) mitteilte. Die Einzelheiten müssten je nach konkreten Naturschutzzielen definiert werden. Mit den Neuerungen im LEP werde die potenzielle Fläche für Windkraftanlagen von bisher 1,01 Prozent des Landes auf 7,2 Prozent erhöht. Bundesweit sollen es nach dem Willen der Bundesregierung zwei Prozent sein.

Dienstag, 12.04.2022, 17:22 Uhr
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