Der Bundesrat hat am 10. Februar einer Änderung der Anreizregulierung zugestimmt, die Investitionen in Stromübertragungsnetze, die so genannten Stromautobahnen, attraktiver machen soll.
Die vom Bundeskabinett am 14. Dezember 2011 verabschiedete und jetzt vom Bundesrat gebilligte Änderung der Anreizregulierungsverordnung hebt den zweijährigen Zeitverzug für den Rückfluss der Investitionen über die Netzentgelte auf. Konkret geht es dabei um die Investitionsbudgets, die in der Anreizregulierung vorgesehen sind, um den Betreibern der vier deutschen Übertragungsnetze, die regu
Montag, 13.02.2012, 12:08 Uhr
Peter Focht
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