Die Anpassung des Marktanreizprogramms zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) erleichtert es jetzt Contractoren, regenerative Energiequellen anzubieten.
Auf die Änderung der Richtlinien macht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) aufmerksam. Danach sind Contractoren auch dann antragsberechtigt, wenn sie selbst keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind; bisher war größeren Energiedienstleistern der Zugang zu den Investitionszuschüssen aus dem Marktanreizprogramm für Solar-, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen versperrt
Donnerstag, 27.09.2012, 15:03 Uhr
Armin Müller
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