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Energie & Management > Elektrofahrzeuge - Masterplan Ladeinfrastruktur II soll effizienter wirken
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Elektrofahrzeuge

Masterplan Ladeinfrastruktur II soll effizienter wirken

Der Hochlauf der Ladeinfrastruktur für Elektromobile braucht nach Auffassung des BDEW von Politik und Verwaltung weniger Regulierung, mehr Flächen und straffere Verfahren.
Die Bundesregierung hat das Ziel von 15 Millionen vollelektrischen Pkw im Jahr 2030 im Koalitionsvertrag verankert, damit Deutschland die Klimaziele im Verkehrssektor erreicht und Leitmarkt für Elektromobilität wird. Nach Auffassung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) macht der Wille nach mehr Unabhängigkeit von russischen Energieimporten wie Öl die Erreichung dieses Ziels sogar noch dringlicher. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobile soll nun in der Fortsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur I weiterentwickelt werden.

Die Mitgliedsunternehmen des BDEW betreiben über 80 % der öffentlichen Ladeinfrastruktur und stellen die Netzanschlüsse bereit. Daher hat der Verband die wichtigsten Punkte zusammengestellt, die in den Masterplan II der Bundesregierung für den Ladeinfrastruktur-Ausbau einfließen müssten. „Wir kommen mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur gut voran“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Mehr Pragmatismus bei allen Beteiligten

„Damit der Hochlauf zukünftig aber nicht ausgebremst, sondern weiter beschleunigt wird, brauchen wir deutlich mehr Pragmatismus auf Seiten der Politik und der Verwaltung“, forderte sie zugleich. Eine „Konzertierte Aktion Elektromobilität“ solle alle Akteure − Energiebranche, Automobilwirtschaft, Wohnungswirtschaft, Handel und Kommunen − zusammen mit der Politik an einen Tisch bringen.

Essenziell für die Mobilisierung privater Investitionen sei ein stabiler Regulierungsrahmen. In der jetzigen Phase sollte auf Detailregulierung wie Vorgaben zu einzelnen technischen Lösungen verzichtet werden und stattdessen ein klarer Fokus auf die übergeordneten Rahmenbedingungen des Ladeinfrastrukturausbaus gelegt werden. Diese sind laut BDEW die Verfügbarkeit geeigneter Flächen, die Beschleunigung von Genehmigungen und die Entbürokratisierung der Förderung.

Flächen für Ladepunkte sind ein Engpass

Von der Leitstelle Ladeinfrastruktur werde ein Flächen-Tool bereitgestellt, das dabei helfen soll. Insbesondere Flächen des Bundes und bundeseigener Betriebe wie beispielsweise der Deutschen Bahn sollten zudem auf Eignung geprüft und im Flächen-Tool ausgewiesen werden, fordert der Verband. Und auch die Kommunen sollten mobilisiert werden, ihre geeigneten Flächen in das Flächen-Tool einzutragen.

Standardisierte Genehmigungsverfahren nötig

Der zweite große Engpass seien die langwierigen Genehmigungsprozesse und die stark variierenden Anforderungen je nach Bundesgebiet. Für den einfachen Ausbau sollten die Genehmigungsprozesse „E-Mobility-Ready“ ausgestaltet werden. Im Masterplan Ladeinfrastruktur II sollten zudem die Standardisierung der Anforderungen und Genehmigungsverfahren sowohl bei den Autobahndirektionen des Bundes als auch bei den Baubehörden in den Bundesländern und Kommunen beinhalten.

Vereinfachungen und Beschleunigungen der Genehmigungsprozesse kämen sowohl Ladesäulenbetreibern als auch Netzbetreibern, die für die Realisierung des Netzanschlusses verantwortlich sind, zugute. Weitere Schulungen und finanzielle Unterstützung der Kommunen sollten ebenfalls vorgesehen werden sowie eine Bewusstseinsschaffung bei den Städten und Kommunen zu anstehenden Genehmigungsverfahren im Bereich der E-Mobilität.

Förderprogramme vereinfachen

Der dritte Punkt, um dem Ausbau der Ladeinfrastruktur zusätzlich Schwung zu verleihen, sei eine Überarbeitung oder Neukonzipierung der Bundesförderprogramme. Die Förderverfahren für öffentliche Ladeinfrastruktur seien aktuell zu unübersichtlich, bürokratisch und langwierig. Aus diesem Grund werden Fördermittel kaum abgerufen. „Hier brauchen wir kluge und pragmatische Lösungen, in Anlehnung an die sehr erfolgreiche private Wallbox-Förderung der KfW“, sagte Andreae.

Anzahl der Ladepunkte realistisch planen

Wichtig sei darüber hinaus, sich auf realistische Ziele für den Ladesäulenbedarf zu verständigen. Ein Rechenmodell der Nationalen Plattform Mobilität habe für 15 Mio. E-Pkw und den von der EU zugrunde gelegten drei Volllaststunden pro Tag einen Bedarf zwischen 107.000 und 631.000 Ladepunkten errechnet. Nach Einschätzung des BDEW ist sogar nur ein Bedarf zwischen 100.000 und 250.000 öffentlichen Ladepunkte im Jahr 2030 realistisch, da davon auszugehen ist, dass auch zukünftig der Großteil der Ladevorgänge privat oder beim Arbeitgeber erfolgen und der Anteil der Schnellladepunkte im öffentlichen Bereich zunehmen wird.

Das 1-Million-Ladepunkteziel der Bundesregierung liege deutlich darüber. Um den Ladebedarf zu evaluieren und auf dieser Basis den Ausbau der Netze und der Ladesäulen planen zu können, seien in den kommenden Jahren kontinuierlich sogenannte Clean-Room-Gespräche mit der Automobilindustrie zu E-Pkw im Abstand von zwei Jahren sinnvoll. Auf Basis dieser Gespräche sollte die Studie des Bundesverkehrsministeriums zum Ladeinfrastrukturbedarf aktualisiert werden, schlägt der BDEW vor.
 
Anzahl benötigter öffentlicher Ladepunkte in
Deutschland in verschiedenen Szenarien
Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken
 Quelle: BDEW 

Dienstag, 22.03.2022, 14:26 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Elektrofahrzeuge - Masterplan Ladeinfrastruktur II soll effizienter wirken
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Elektrofahrzeuge
Masterplan Ladeinfrastruktur II soll effizienter wirken
Der Hochlauf der Ladeinfrastruktur für Elektromobile braucht nach Auffassung des BDEW von Politik und Verwaltung weniger Regulierung, mehr Flächen und straffere Verfahren.
Die Bundesregierung hat das Ziel von 15 Millionen vollelektrischen Pkw im Jahr 2030 im Koalitionsvertrag verankert, damit Deutschland die Klimaziele im Verkehrssektor erreicht und Leitmarkt für Elektromobilität wird. Nach Auffassung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) macht der Wille nach mehr Unabhängigkeit von russischen Energieimporten wie Öl die Erreichung dieses Ziels sogar noch dringlicher. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobile soll nun in der Fortsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur I weiterentwickelt werden.

Die Mitgliedsunternehmen des BDEW betreiben über 80 % der öffentlichen Ladeinfrastruktur und stellen die Netzanschlüsse bereit. Daher hat der Verband die wichtigsten Punkte zusammengestellt, die in den Masterplan II der Bundesregierung für den Ladeinfrastruktur-Ausbau einfließen müssten. „Wir kommen mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur gut voran“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Mehr Pragmatismus bei allen Beteiligten

„Damit der Hochlauf zukünftig aber nicht ausgebremst, sondern weiter beschleunigt wird, brauchen wir deutlich mehr Pragmatismus auf Seiten der Politik und der Verwaltung“, forderte sie zugleich. Eine „Konzertierte Aktion Elektromobilität“ solle alle Akteure − Energiebranche, Automobilwirtschaft, Wohnungswirtschaft, Handel und Kommunen − zusammen mit der Politik an einen Tisch bringen.

Essenziell für die Mobilisierung privater Investitionen sei ein stabiler Regulierungsrahmen. In der jetzigen Phase sollte auf Detailregulierung wie Vorgaben zu einzelnen technischen Lösungen verzichtet werden und stattdessen ein klarer Fokus auf die übergeordneten Rahmenbedingungen des Ladeinfrastrukturausbaus gelegt werden. Diese sind laut BDEW die Verfügbarkeit geeigneter Flächen, die Beschleunigung von Genehmigungen und die Entbürokratisierung der Förderung.

Flächen für Ladepunkte sind ein Engpass

Von der Leitstelle Ladeinfrastruktur werde ein Flächen-Tool bereitgestellt, das dabei helfen soll. Insbesondere Flächen des Bundes und bundeseigener Betriebe wie beispielsweise der Deutschen Bahn sollten zudem auf Eignung geprüft und im Flächen-Tool ausgewiesen werden, fordert der Verband. Und auch die Kommunen sollten mobilisiert werden, ihre geeigneten Flächen in das Flächen-Tool einzutragen.

Standardisierte Genehmigungsverfahren nötig

Der zweite große Engpass seien die langwierigen Genehmigungsprozesse und die stark variierenden Anforderungen je nach Bundesgebiet. Für den einfachen Ausbau sollten die Genehmigungsprozesse „E-Mobility-Ready“ ausgestaltet werden. Im Masterplan Ladeinfrastruktur II sollten zudem die Standardisierung der Anforderungen und Genehmigungsverfahren sowohl bei den Autobahndirektionen des Bundes als auch bei den Baubehörden in den Bundesländern und Kommunen beinhalten.

Vereinfachungen und Beschleunigungen der Genehmigungsprozesse kämen sowohl Ladesäulenbetreibern als auch Netzbetreibern, die für die Realisierung des Netzanschlusses verantwortlich sind, zugute. Weitere Schulungen und finanzielle Unterstützung der Kommunen sollten ebenfalls vorgesehen werden sowie eine Bewusstseinsschaffung bei den Städten und Kommunen zu anstehenden Genehmigungsverfahren im Bereich der E-Mobilität.

Förderprogramme vereinfachen

Der dritte Punkt, um dem Ausbau der Ladeinfrastruktur zusätzlich Schwung zu verleihen, sei eine Überarbeitung oder Neukonzipierung der Bundesförderprogramme. Die Förderverfahren für öffentliche Ladeinfrastruktur seien aktuell zu unübersichtlich, bürokratisch und langwierig. Aus diesem Grund werden Fördermittel kaum abgerufen. „Hier brauchen wir kluge und pragmatische Lösungen, in Anlehnung an die sehr erfolgreiche private Wallbox-Förderung der KfW“, sagte Andreae.

Anzahl der Ladepunkte realistisch planen

Wichtig sei darüber hinaus, sich auf realistische Ziele für den Ladesäulenbedarf zu verständigen. Ein Rechenmodell der Nationalen Plattform Mobilität habe für 15 Mio. E-Pkw und den von der EU zugrunde gelegten drei Volllaststunden pro Tag einen Bedarf zwischen 107.000 und 631.000 Ladepunkten errechnet. Nach Einschätzung des BDEW ist sogar nur ein Bedarf zwischen 100.000 und 250.000 öffentlichen Ladepunkte im Jahr 2030 realistisch, da davon auszugehen ist, dass auch zukünftig der Großteil der Ladevorgänge privat oder beim Arbeitgeber erfolgen und der Anteil der Schnellladepunkte im öffentlichen Bereich zunehmen wird.

Das 1-Million-Ladepunkteziel der Bundesregierung liege deutlich darüber. Um den Ladebedarf zu evaluieren und auf dieser Basis den Ausbau der Netze und der Ladesäulen planen zu können, seien in den kommenden Jahren kontinuierlich sogenannte Clean-Room-Gespräche mit der Automobilindustrie zu E-Pkw im Abstand von zwei Jahren sinnvoll. Auf Basis dieser Gespräche sollte die Studie des Bundesverkehrsministeriums zum Ladeinfrastrukturbedarf aktualisiert werden, schlägt der BDEW vor.
 
Anzahl benötigter öffentlicher Ladepunkte in
Deutschland in verschiedenen Szenarien
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 Quelle: BDEW 

Dienstag, 22.03.2022, 14:26 Uhr
Susanne Harmsen

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