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Energie & Management > Verbände -
Quelle: Fotolia / Rawpixel
Verbände

"Massive Ungerechtigkeit" am Wärmemarkt beheben

Bei Kunden von Contractoren oder Energiedienstleistern greift die geplante Senkung der Umsatzsteuer nicht. Verbände fordern daher dringend Nachbesserung bei den geplanten Änderungen.
„Nach dem jetzigen Stand der Diskussion ergibt sich eine massive Ungerechtigkeit“, beklagen der Energieeffizienzverband Deneff, der Contracting-Verband Vedec sowie der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) in einem Verbändebrief an die Abgeordneten des Bundestages vom 30. August. Die Verbände fordern Nachbesserungen bei den geplanten Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, da es derzeit zu einem massiven Ungleichgewicht am Wärmemarkt führen würde, so die Argumentation.

Der Mehrwertsteuersatz beziehungsweise die Umsatzsteuer auf Erdgas soll von bisher 19 auf 7 % verringert werden, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 18. August (wir berichteten). „Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz wird so lange gelten, wie die Gasbeschaffungsumlage erhoben werden wird, also bis zum 31. März 2024“, teilte Scholz weiter mit. Mit diesem Schritt will die Bundesregierung die Gaskunden insgesamt stärker entlasten, als die Mehrbelastung, die durch die Umlagen entstehen, betragen.

Wärme-Branche fürchtet Wettbewerbsverzerrung

Die Verbände fordern jedoch, dass dadurch eine Ungleichbehandlung der Wärmelieferung vermieden werden muss. Derzeit sei die Situation folgende, schreiben die Verbände: „Ein Erdgaskunde – Eigentümer oder Vermieter – der selbst seine Erdgasheizung betreibt, wird nach dem Stand der Diskussion in der Erdgaslieferung mit 7 Prozent Umsatzsteuer belastet. Die Verbraucher bezahlen ebenso 7 Prozent. Im Nachbargebäude wird ebenfalls Erdgas zur Beheizung eingesetzt, allerdings hat der Vermieter hier einen Contractor, Energiedienstleister oder ein Stadtwerk damit beauftragt, diese Heizung hocheffizient zu betreiben und Wärme an die Verbraucher zu liefern.“ Hier greife die reduzierte Umsatzsteuer nicht, die Verbraucher werden mit 19 Prozent Umsatzsteuer belastet, so die Verbändekritik. „Damit werden rund 20 bis 25 Prozent der Wohnungen in Deutschland, die mit hocheffizient erzeugter Wärme aus Erdgas versorgt werden deutlich benachteiligt.“

Um massive Ungerechtigkeiten im Wärmemarkt zu vermeiden, fordern die Verbände die Entlastungspakete so zu gestalten, dass für den gesamten gasbasierten Wärmemarkt eine entlastende Wirkung für die Verbraucher erreicht werden kann. Sie empfehlen in ihrem Brief daher eine Gleichbehandlung von Erdgaslieferung und gewerblicher Wärmelieferung bei der geplanten Änderung des Umsatzsteuergesetzes.

Die schlüssigste Lösung ist nach Ansicht der drei Verbände, den Anteil der Wärmelieferung, der aus Erdgas bereitgestellt wird, mit dem gleichen Umsatzsteuersatz wie die Lieferung von Erdgas zu belasten. Das bedeutet: Erdgas und Wärmelieferung werden jeweils mit 7 Prozent Umsatzsteuer belastet.

Die Bundesregierung wollte eigentlich die Mehrwertsteuer auf die Gasumlage gar nicht erheben. Nach europäischem Recht ist es aber nicht möglich, auf die Mehrwertsteuer zu verzichten. Die Bundesregierung hat allerdings die Möglichkeit, die geltende Mehrwertsteuer auf den EU-Mindestsatz von 5 Prozent zu senken. Statt 5 Prozent wählte die Bundesregierung nun den Steuersatz von 7 Prozent, da dieser bereits bestehe, so die Argumentation des Bundes.

Mittwoch, 31.08.2022, 11:39 Uhr
Heidi Roider
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"Massive Ungerechtigkeit" am Wärmemarkt beheben
Bei Kunden von Contractoren oder Energiedienstleistern greift die geplante Senkung der Umsatzsteuer nicht. Verbände fordern daher dringend Nachbesserung bei den geplanten Änderungen.
„Nach dem jetzigen Stand der Diskussion ergibt sich eine massive Ungerechtigkeit“, beklagen der Energieeffizienzverband Deneff, der Contracting-Verband Vedec sowie der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) in einem Verbändebrief an die Abgeordneten des Bundestages vom 30. August. Die Verbände fordern Nachbesserungen bei den geplanten Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, da es derzeit zu einem massiven Ungleichgewicht am Wärmemarkt führen würde, so die Argumentation.

Der Mehrwertsteuersatz beziehungsweise die Umsatzsteuer auf Erdgas soll von bisher 19 auf 7 % verringert werden, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 18. August (wir berichteten). „Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz wird so lange gelten, wie die Gasbeschaffungsumlage erhoben werden wird, also bis zum 31. März 2024“, teilte Scholz weiter mit. Mit diesem Schritt will die Bundesregierung die Gaskunden insgesamt stärker entlasten, als die Mehrbelastung, die durch die Umlagen entstehen, betragen.

Wärme-Branche fürchtet Wettbewerbsverzerrung

Die Verbände fordern jedoch, dass dadurch eine Ungleichbehandlung der Wärmelieferung vermieden werden muss. Derzeit sei die Situation folgende, schreiben die Verbände: „Ein Erdgaskunde – Eigentümer oder Vermieter – der selbst seine Erdgasheizung betreibt, wird nach dem Stand der Diskussion in der Erdgaslieferung mit 7 Prozent Umsatzsteuer belastet. Die Verbraucher bezahlen ebenso 7 Prozent. Im Nachbargebäude wird ebenfalls Erdgas zur Beheizung eingesetzt, allerdings hat der Vermieter hier einen Contractor, Energiedienstleister oder ein Stadtwerk damit beauftragt, diese Heizung hocheffizient zu betreiben und Wärme an die Verbraucher zu liefern.“ Hier greife die reduzierte Umsatzsteuer nicht, die Verbraucher werden mit 19 Prozent Umsatzsteuer belastet, so die Verbändekritik. „Damit werden rund 20 bis 25 Prozent der Wohnungen in Deutschland, die mit hocheffizient erzeugter Wärme aus Erdgas versorgt werden deutlich benachteiligt.“

Um massive Ungerechtigkeiten im Wärmemarkt zu vermeiden, fordern die Verbände die Entlastungspakete so zu gestalten, dass für den gesamten gasbasierten Wärmemarkt eine entlastende Wirkung für die Verbraucher erreicht werden kann. Sie empfehlen in ihrem Brief daher eine Gleichbehandlung von Erdgaslieferung und gewerblicher Wärmelieferung bei der geplanten Änderung des Umsatzsteuergesetzes.

Die schlüssigste Lösung ist nach Ansicht der drei Verbände, den Anteil der Wärmelieferung, der aus Erdgas bereitgestellt wird, mit dem gleichen Umsatzsteuersatz wie die Lieferung von Erdgas zu belasten. Das bedeutet: Erdgas und Wärmelieferung werden jeweils mit 7 Prozent Umsatzsteuer belastet.

Die Bundesregierung wollte eigentlich die Mehrwertsteuer auf die Gasumlage gar nicht erheben. Nach europäischem Recht ist es aber nicht möglich, auf die Mehrwertsteuer zu verzichten. Die Bundesregierung hat allerdings die Möglichkeit, die geltende Mehrwertsteuer auf den EU-Mindestsatz von 5 Prozent zu senken. Statt 5 Prozent wählte die Bundesregierung nun den Steuersatz von 7 Prozent, da dieser bereits bestehe, so die Argumentation des Bundes.

Mittwoch, 31.08.2022, 11:39 Uhr
Heidi Roider

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