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Energie & Management > Recht - Marktwächter Energie mahnt Energieversorger ab
Bild: vege, Fotolia
Recht

Marktwächter Energie mahnt Energieversorger ab

Der Energieversorger BEV darf eine Erhöhung der monatlichen Abschläge nicht mit aktuellen Messwerten begründen, wenn keine Messungen stattgefunden haben.
Das Projekt Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) vor dem Landgericht

Montag, 23.10.2017, 16:03 Uhr
Jonas Rosenberger
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Marktwächter Energie mahnt Energieversorger ab
Der Energieversorger BEV darf eine Erhöhung der monatlichen Abschläge nicht mit aktuellen Messwerten begründen, wenn keine Messungen stattgefunden haben.
Das Projekt Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) vor dem Landgericht

Montag, 23.10.2017, 16:03 Uhr
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