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Ab dem 7. Oktober müssen Energiehandelsgeschäfte an die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) gemeldet werden. Deutsche Behörden können die Daten nutzen.
Die von der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt gemeinsam eingerichtete Markttransparenzstelle wird künftig für den deutschen Markt relevante Daten von ACER erhalten, wenn die Agentur der Energieregulierer Auffälligkeiten im Großhandel entdeckt. Die deutschen Behörden versprechen sich davon, künftig Marktmanipulationen, Insiderhandel, Marktmissbrauch und Kartellabsprachen noch wirkungsvolle
Mittwoch, 7.10.2015, 16:30 Uhr
Fritz Wilhelm
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