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Energie & Management > Emissionshandel - Marktstabilisierungsreserve soll Preisanstieg aufhalten
Quelle: Fotolia / thingamajiggs
Emissionshandel

Marktstabilisierungsreserve soll Preisanstieg aufhalten

Der Preisanstieg im Europäischen Emissionshandel ist vorerst gestoppt. Ein Grund dafür ist die Debatte im Europäischen Parlament über die Reform des ETS (EU Emissions Trading System).
Die Abgeordneten hatten bis zum 16. Februar Gelegenheit, Änderungsanträge zum Vorschlag der EU-Kommission einzureichen. Nach einer vorläufigen Übersicht wurden mehr als 1.600 Änderungen vorgelegt. Sie müssen allerdings noch konsolidiert werden. Erfahrungsgemäß können inhaltlich gleiche oder ähnliche Anträge zusammengefasst werden.

Der Berichterstatter des Parlamentes, Peter Liese (CDU), legte am 16. Februar einen Antrag zur Änderung des Artikels 29a der Richtlinie über den Emissionshandel vor, in dem die Arbeit der Marktstabilisierungsreserve (MSR) geregelt ist. Bislang kann die Kommission die MSR erst einsetzen, wenn der CO2-Preis sechs Monate lang dreimal höher liegt als in den zwei Jahren davor. Das ist bislang nicht der Fall, obwohl der Preis in den vergangenen Monaten unter starken Schwankungen kräftig gestiegen ist.

Liese will die MSR deswegen schon dann einsetzen, wenn der CO2-Preis sechs Monate lang doppelt so hoch ist wie in den zwei Jahren zuvor. In diesem Fall (der gegenwärtig erfüllt wäre) muss die Kommission nach seinem Vorschlag 100 Mio. Emissionsrechte aus der MSR quasi automatisch in den Markt geben. Sie kann die Intervention über einen Zeitraum von sechs Monaten verteilen, um Preisfluktuationen entgegenzuwirken.

Sollte der Preis nach sechs Monaten immer noch auf dem gleichen Niveau verharren, muss die Kommission den Marktausschuss einberufen. Der Ausschuss muss feststellen, ob die Preisentwicklung den "Fundamentaldaten" des Kohlenstoffmarktes entspricht oder nicht. Im ersten Fall würde der Einsatz der MSR ersatzlos beendet.
 
 
Entspricht die Preisentwicklung nicht den Fundamentaldaten, muss der Ausschuss sofort folgende Maßnahmen ergreifen: Entweder erlaubt er den Mitgliedsstaaten Emissionsrechte schneller zu versteigern als vorgesehen oder sie dürfen 25 % der Wachstumsreserve zusätzlich versteigern. In der Wachstumsreserve werden Emissionsrechte zurückgehalten, die nur unter bestimmten Bedingungen, etwa für neue Anbieter zum Einsatz kommen.

Liese fordert intensive Kontrolle 

Außerdem verlangt Liese eine intensivere Kontrolle des Emissionshandels. Die europäische Marktaufsichtsbehörde ESMA solle jedes Jahr einen Bericht über das ETS vorlegen, um mehr Transparenz und Zuverlässigkeit im Handel mit Emissionsrechten zu erreichen. Daraus müsse hervorgehen, ob das ETS richtig funktioniere. Die ESMA soll bei dieser Gelegenheit auch Empfehlungen zur Verbesserung des Handels vorlegen. Insbesondere müsse geprüft werden, ob die Strafe von 100 Euro, die Unternehmen zahlen müssen, wenn sie keine oder zu wenig Zertifikate für ihre Emissionen vorlegen, in Zukunft noch angemessen sei.

Zur Begründung verweist Liese auf den jüngsten Preisanstieg im ETS. Es bestehe die Sorge, dass die starke Fluktuation und das erreichte Preisniveau den Emissionshandel beschädigen. Interventionen müssten jedoch so erfolgen, dass Preisschocks und -schwankungen vermieden würden. Das anvisierte Zwei-Stufen-Verfahren stelle ein behutsames Vorgehen sicher.

Die starken Preisschwankungen seien geeignet, der Spekulation mit Emissionsrechten durch Finanzunternehmen Vorschub zu leisten. Bislang seien zwar keine Unregelmäßigkeiten beobachtet worden. Mehr Transparenz sei aber nötig, um das auch in Zukunft zu gewährleisten.

Donnerstag, 17.02.2022, 16:47 Uhr
Tom Weingärtner
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Marktstabilisierungsreserve soll Preisanstieg aufhalten
Der Preisanstieg im Europäischen Emissionshandel ist vorerst gestoppt. Ein Grund dafür ist die Debatte im Europäischen Parlament über die Reform des ETS (EU Emissions Trading System).
Die Abgeordneten hatten bis zum 16. Februar Gelegenheit, Änderungsanträge zum Vorschlag der EU-Kommission einzureichen. Nach einer vorläufigen Übersicht wurden mehr als 1.600 Änderungen vorgelegt. Sie müssen allerdings noch konsolidiert werden. Erfahrungsgemäß können inhaltlich gleiche oder ähnliche Anträge zusammengefasst werden.

Der Berichterstatter des Parlamentes, Peter Liese (CDU), legte am 16. Februar einen Antrag zur Änderung des Artikels 29a der Richtlinie über den Emissionshandel vor, in dem die Arbeit der Marktstabilisierungsreserve (MSR) geregelt ist. Bislang kann die Kommission die MSR erst einsetzen, wenn der CO2-Preis sechs Monate lang dreimal höher liegt als in den zwei Jahren davor. Das ist bislang nicht der Fall, obwohl der Preis in den vergangenen Monaten unter starken Schwankungen kräftig gestiegen ist.

Liese will die MSR deswegen schon dann einsetzen, wenn der CO2-Preis sechs Monate lang doppelt so hoch ist wie in den zwei Jahren zuvor. In diesem Fall (der gegenwärtig erfüllt wäre) muss die Kommission nach seinem Vorschlag 100 Mio. Emissionsrechte aus der MSR quasi automatisch in den Markt geben. Sie kann die Intervention über einen Zeitraum von sechs Monaten verteilen, um Preisfluktuationen entgegenzuwirken.

Sollte der Preis nach sechs Monaten immer noch auf dem gleichen Niveau verharren, muss die Kommission den Marktausschuss einberufen. Der Ausschuss muss feststellen, ob die Preisentwicklung den "Fundamentaldaten" des Kohlenstoffmarktes entspricht oder nicht. Im ersten Fall würde der Einsatz der MSR ersatzlos beendet.
 
 
Entspricht die Preisentwicklung nicht den Fundamentaldaten, muss der Ausschuss sofort folgende Maßnahmen ergreifen: Entweder erlaubt er den Mitgliedsstaaten Emissionsrechte schneller zu versteigern als vorgesehen oder sie dürfen 25 % der Wachstumsreserve zusätzlich versteigern. In der Wachstumsreserve werden Emissionsrechte zurückgehalten, die nur unter bestimmten Bedingungen, etwa für neue Anbieter zum Einsatz kommen.

Liese fordert intensive Kontrolle 

Außerdem verlangt Liese eine intensivere Kontrolle des Emissionshandels. Die europäische Marktaufsichtsbehörde ESMA solle jedes Jahr einen Bericht über das ETS vorlegen, um mehr Transparenz und Zuverlässigkeit im Handel mit Emissionsrechten zu erreichen. Daraus müsse hervorgehen, ob das ETS richtig funktioniere. Die ESMA soll bei dieser Gelegenheit auch Empfehlungen zur Verbesserung des Handels vorlegen. Insbesondere müsse geprüft werden, ob die Strafe von 100 Euro, die Unternehmen zahlen müssen, wenn sie keine oder zu wenig Zertifikate für ihre Emissionen vorlegen, in Zukunft noch angemessen sei.

Zur Begründung verweist Liese auf den jüngsten Preisanstieg im ETS. Es bestehe die Sorge, dass die starke Fluktuation und das erreichte Preisniveau den Emissionshandel beschädigen. Interventionen müssten jedoch so erfolgen, dass Preisschocks und -schwankungen vermieden würden. Das anvisierte Zwei-Stufen-Verfahren stelle ein behutsames Vorgehen sicher.

Die starken Preisschwankungen seien geeignet, der Spekulation mit Emissionsrechten durch Finanzunternehmen Vorschub zu leisten. Bislang seien zwar keine Unregelmäßigkeiten beobachtet worden. Mehr Transparenz sei aber nötig, um das auch in Zukunft zu gewährleisten.

Donnerstag, 17.02.2022, 16:47 Uhr
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