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Die Bundesnetzagentur hat die Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Digitalisierungsgesetzes angepasst.
Für einen Übergangszeitraum vom 1. Oktober 2017 bis voraussichtlich 1. Oktober 2019 hat die Behörde ein sogenanntes „Interimsmodell“ festgelegt. Dieses besagt, dass zunächst einmal die Aufbereitung und Verteilung von Messwerten aus intelligenten Messsystemen wie bisher er
Donnerstag, 22.12.2016, 15:35 Uhr
Fritz Wilhelm
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