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Energie & Management > Smart Meter - Markterklärung des BSI gilt doch wieder
Mitarbeiter beim Einbau eines Smart Meter, Quelle: EVM / Sascha Ditscher
Smart Meter

Markterklärung des BSI gilt doch wieder

Der Metering Dienstleister Hausheld hat Widerspruch gegen die Aufhebung der Allgemeinverfügung zum Smart Meter Rollout durch das BSI eingelegt.
Nach Ansicht von Hausheld gefährdet die Entscheidung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Smart Meter Rollout und damit das Fundament der Energiewende. Deshalb habe das Unternehmen mit seinen Stadtwerke-Kunden am 2. Juni Widerspruch gegen die Aufhebung der Markterklärung eingelegt.

"Wir dürfen für die Energiewende keine Zeit verlieren und wollen den Rollout wie versprochen beschleunigen und die Monteure sollen weiterarbeiten", erklärt Bouke Stoffelsma. Mit dem Vorgehen gegen die Aufhebung der Markterklärung werde die Chance auf eine erfolgreiche und schnelle Energiewende gewahrt, so der Hausheld-Vorstand.

Laut Anna von Bremen hat ein Widerspruch gegen die Rücknahme der Allgemeinverfügung durch das BSI aufschiebende Wirkung. Diese ergebe sich aus einer Reihe juristischer Kausalzusammenhänge zwischen dem nun beendeten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln und dem Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts in Münster im Hinblick auf dieses Verfahren, führt die Anwältin in einer Mitteilung von Hausheld aus.

Die Allgemeinverfügung – auch als "Markterklärung" bezeichnet – des BSI macht zertifizierte Smart Meter Gateways für verschiedene Anwendungen verpflichtend. Der Verwaltungsakt markiert auch den Startpunkt bestimmter gesetzlicher Fristen beim Smart Meter Rollout.
 
Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
 
Forderungen nach einer raschen neuen Markterklärung sei das BSI bisher nicht nachgekommen, heißt es in der Mitteilung des Metering-Dienstleisters weiter. Offenbar halte die Behörde eine solche Allgemeinverfügung derzeit sogar für entbehrlich. Damit riskiere sie auch die IT-Sicherheit der Energienetze, weil die "besonders sicheren Smart Meter Gateways ohne Markterklärung schlicht nicht mehr verbaut würden".

Dass mit dem Wegfall der Allgemeinverfügung keine Smart Meter Gateways mehr verbaut würden, haben verschiedene Marktteilnehmer in Gesprächen mit E&M bezweifelt. Auch, wenn mit einer neuen Markterklärung die Fristen für den verpflichtenden Rollout neu zu laufen beginnen, können sich die Messstellenbetreiber nicht leisten, abzuwarten. Bei schätzungsweise 15 bis 20 Millionen Pflichteinbaufällen hierzulande bis 2032 sei die Abarbeitung der anstehenden Mengen ohnehin eine Herausforderung für die Messstellenbetreiber, ist immer wieder zu hören – egal ob die gesetzlich verankerte Quote der ersten 10 Prozent schon im kommenden Jahr oder erst in drei Jahren erreicht sein muss.
Außerdem habe das BSI eine Feststellung erlassen, die eine sichere Weiternutzung verbauter zertifizierter Smart Meter Gateways ermöglicht und den weiteren Einbau ausdrücklich erlaube, sagte Peter Heuell, Geschäftsführer des Smart-Meter-Gateway-Herstellers EMH Metering.
 
Chip-Mangel führt zu Lieferengpässen bei Smart Meter Gateways
 
Für zahlreiche Messstellenbetreiber erübrigt sich allerdings derzeit die Diskussion, ob Smart Meter Gateways nun weiter oder nicht mehr verbaut werden müssen. Denn sie haben schlichtweg keine Geräte, die sie verbauen könnten. Im Zuge der globalen Chipkrise haben die Hersteller der Smart Meter Gateways erhebliche Probleme, die zum Teil schon vor Monaten oder gar einem Jahr bestellten Bauteile von ihren Vorlieferanten zu erhalten.

"Wenn auch nur ein Bauteil fehlt, können wir das ganze Produkt nicht liefern", sagte Ingo Schönberg kürzlich im Gespräch mit E&M. Das Schlimmste sei aber die Planungsunsicherheit, so der Vorstandsvorsitzende des Smart-Meter-Gateway-Herstellers Power Plus Communications (PPC). "Mal werden Bauteile wie bestellt geliefert, mal kommen Teillieferungen, mal kommt gar nichts, obwohl wir schon sehr früh mit unseren Bestellungen begonnen haben", so Schönberg. Eine verlässliche Planung, die über die jeweils nächsten sechs bis acht Wochen hinausreiche, sei derzeit kaum möglich.

Wann die Krise vorbei ist, wissen die Hersteller natürlich nicht. "Ich gehe davon aus, dass uns das Thema noch weit in das Jahr 2023 beschäftigen wird", sagte Ingo Schönberg. Seiner Meinung nach könnte etwas mehr politische Unterstützung die Probleme lindern − immerhin gehe es um die für den Erfolg der Energiewende systemkritische Integration der Mobilität und Erneuerbaren ins Netz sowie um Energietransparenz und die aktive Beteiligung der Endkunden. Nach wie vor scheine aber in Berlin die Autolobby – die Autohersteller sind Konkurrenten um die Halbleiter – deutlich mehr Gehör zu finden.

Dienstag, 7.06.2022, 16:20 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Smart Meter - Markterklärung des BSI gilt doch wieder
Mitarbeiter beim Einbau eines Smart Meter, Quelle: EVM / Sascha Ditscher
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Markterklärung des BSI gilt doch wieder
Der Metering Dienstleister Hausheld hat Widerspruch gegen die Aufhebung der Allgemeinverfügung zum Smart Meter Rollout durch das BSI eingelegt.
Nach Ansicht von Hausheld gefährdet die Entscheidung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Smart Meter Rollout und damit das Fundament der Energiewende. Deshalb habe das Unternehmen mit seinen Stadtwerke-Kunden am 2. Juni Widerspruch gegen die Aufhebung der Markterklärung eingelegt.

"Wir dürfen für die Energiewende keine Zeit verlieren und wollen den Rollout wie versprochen beschleunigen und die Monteure sollen weiterarbeiten", erklärt Bouke Stoffelsma. Mit dem Vorgehen gegen die Aufhebung der Markterklärung werde die Chance auf eine erfolgreiche und schnelle Energiewende gewahrt, so der Hausheld-Vorstand.

Laut Anna von Bremen hat ein Widerspruch gegen die Rücknahme der Allgemeinverfügung durch das BSI aufschiebende Wirkung. Diese ergebe sich aus einer Reihe juristischer Kausalzusammenhänge zwischen dem nun beendeten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln und dem Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts in Münster im Hinblick auf dieses Verfahren, führt die Anwältin in einer Mitteilung von Hausheld aus.

Die Allgemeinverfügung – auch als "Markterklärung" bezeichnet – des BSI macht zertifizierte Smart Meter Gateways für verschiedene Anwendungen verpflichtend. Der Verwaltungsakt markiert auch den Startpunkt bestimmter gesetzlicher Fristen beim Smart Meter Rollout.
 
Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
 
Forderungen nach einer raschen neuen Markterklärung sei das BSI bisher nicht nachgekommen, heißt es in der Mitteilung des Metering-Dienstleisters weiter. Offenbar halte die Behörde eine solche Allgemeinverfügung derzeit sogar für entbehrlich. Damit riskiere sie auch die IT-Sicherheit der Energienetze, weil die "besonders sicheren Smart Meter Gateways ohne Markterklärung schlicht nicht mehr verbaut würden".

Dass mit dem Wegfall der Allgemeinverfügung keine Smart Meter Gateways mehr verbaut würden, haben verschiedene Marktteilnehmer in Gesprächen mit E&M bezweifelt. Auch, wenn mit einer neuen Markterklärung die Fristen für den verpflichtenden Rollout neu zu laufen beginnen, können sich die Messstellenbetreiber nicht leisten, abzuwarten. Bei schätzungsweise 15 bis 20 Millionen Pflichteinbaufällen hierzulande bis 2032 sei die Abarbeitung der anstehenden Mengen ohnehin eine Herausforderung für die Messstellenbetreiber, ist immer wieder zu hören – egal ob die gesetzlich verankerte Quote der ersten 10 Prozent schon im kommenden Jahr oder erst in drei Jahren erreicht sein muss.
Außerdem habe das BSI eine Feststellung erlassen, die eine sichere Weiternutzung verbauter zertifizierter Smart Meter Gateways ermöglicht und den weiteren Einbau ausdrücklich erlaube, sagte Peter Heuell, Geschäftsführer des Smart-Meter-Gateway-Herstellers EMH Metering.
 
Chip-Mangel führt zu Lieferengpässen bei Smart Meter Gateways
 
Für zahlreiche Messstellenbetreiber erübrigt sich allerdings derzeit die Diskussion, ob Smart Meter Gateways nun weiter oder nicht mehr verbaut werden müssen. Denn sie haben schlichtweg keine Geräte, die sie verbauen könnten. Im Zuge der globalen Chipkrise haben die Hersteller der Smart Meter Gateways erhebliche Probleme, die zum Teil schon vor Monaten oder gar einem Jahr bestellten Bauteile von ihren Vorlieferanten zu erhalten.

"Wenn auch nur ein Bauteil fehlt, können wir das ganze Produkt nicht liefern", sagte Ingo Schönberg kürzlich im Gespräch mit E&M. Das Schlimmste sei aber die Planungsunsicherheit, so der Vorstandsvorsitzende des Smart-Meter-Gateway-Herstellers Power Plus Communications (PPC). "Mal werden Bauteile wie bestellt geliefert, mal kommen Teillieferungen, mal kommt gar nichts, obwohl wir schon sehr früh mit unseren Bestellungen begonnen haben", so Schönberg. Eine verlässliche Planung, die über die jeweils nächsten sechs bis acht Wochen hinausreiche, sei derzeit kaum möglich.

Wann die Krise vorbei ist, wissen die Hersteller natürlich nicht. "Ich gehe davon aus, dass uns das Thema noch weit in das Jahr 2023 beschäftigen wird", sagte Ingo Schönberg. Seiner Meinung nach könnte etwas mehr politische Unterstützung die Probleme lindern − immerhin gehe es um die für den Erfolg der Energiewende systemkritische Integration der Mobilität und Erneuerbaren ins Netz sowie um Energietransparenz und die aktive Beteiligung der Endkunden. Nach wie vor scheine aber in Berlin die Autolobby – die Autohersteller sind Konkurrenten um die Halbleiter – deutlich mehr Gehör zu finden.

Dienstag, 7.06.2022, 16:20 Uhr
Fritz Wilhelm

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