Das Bundesumweltministerium hat zum Jahresbeginn die Förderung von solarthermischen Anlagen sowie von Pellets- und Scheitholzkesseln im Rahmen des Marktanreizprogramms verändert.
Die ab 2004 geltenden Förderrichtlinien sehen eine deutliche Erweiterung des Kreises der Antragsberechtigten vor, teilte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) mit. Neben privaten Nutzern können jetzt auch Kommunen, Kirchen und sonstige öffentlichrechtliche Körperschaften Förderanträge stellen.Bei thermischen Solaranlagen wurde der Zuschuss bei der Erstinstallation von 12
Dienstag, 20.01.2004, 10:32 Uhr
Michael Pecka
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