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Energie & Management > Gas -  Mangelhafte Maßnahmen bei Gasmangellage?
Quelle: Fotolia / Regormark
Gas

Mangelhafte Maßnahmen bei Gasmangellage?

Die Debatte um Maßnahmen bei Gas-Engpässen nimmt mehr und mehr Fahrt auf. Die Bundesnetzagentur sieht Anreize zum Verzicht für die Industrie als probates Mittel.
Niemand in der Branche mag daran denken, aber immer mehr sehen sich offenbar gezwungen, es zu tun. Sollte die höchste Notfallstufe in der Gasversorgung ausgerufen werden müssen, muss klar sein, wo und wie stark der Hahn zugedreht wird. Doch darüber ist Streit entbrannt. Aus der Wirtschaft sind Stimmen laut geworden, den Notfallplan auf den Kopf zu stellen. Der Aufsichtsratsvorsitzende von Eon, Karl-Ludwig Kley, appellierte in einem Interview mit dem Manager Magazin an die Politik, sie möge „ sehr ernsthaft darüber nachdenken, ob sie die Reihenfolge nicht umdreht und erst bei Privaten abschaltet und dann bei der Industrie.“ Kley kann sich vorstellen, dass Verbraucher „im schlimmsten Fall“ im Winter für die Industrie frieren.

Versteigerung von „Verbrauchsrechten“

Anders sieht das der Präsident der Bundesnetzagentur. Klaus Müller schweben für den Fall eines Versorgungsengpasses Gas-Auktionen für die Industrie vor. „Beim Kohleausstieg nutzen wir ein Auktionsmodell, um mit ökonomischen Anreizen die effizienteste Abschaltung von Kraftwerken zu erreichen“, sagte er der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Der Behördenchef kann sich vorstellen, dass Gasverbrauchsrechte versteigert werden. „Solche Anreize kann ich mir für den Industriebereich auch vorstellen.“ Wie der Anreiz genau funktionieren soll, verriet er dem Blatt nicht. Bei Kohlekraftwerken erhalten die niedrigsten Gebote pro Megawatt abgeschalteter Leistung den Zuschlag.

Ein ähnlicher Vorschlag kommt von Christoph Müllers, Geschäftsführer von Netze BW. In einem Beitrag auf Instagram stellt er kurzfristige Ausschreibung von Abschaltverträgen für Industriekunden zur Diskussion. Müller nennt als Beispiel Terranets BW. Über die Verteilnetzbetreiber könnten Kunden anbieten, „sich im Falle des Falles abschalten zu lassen“. Für diese Bereitschaft bekämen sie eine Zahlung, „unabhängig davon, ob eine Abschaltung abgerufen wird oder nicht“. Dieses Instrument funktioniere seit 2018.

Im Mai hat die Bundesnetzagentur eine Datenabfrage bei großen Gasverbrauchern – ab einer technischen Anschlusskapazität von 10 MWh/h – gestartet. Vorangegangen waren Erhebungen bei den Gasnetzbetreibern. Die Behörde will sich offenbar ein genaues Bild von den Bedarfen machen. Kommt es zu einer Gasmangellage, kann je nach Gegebenheiten an drei Stellen der Hebel angesetzt werden: Es gibt Unternehmen, da kann das Gas nur auf dem Firmengelände abgedreht werden, bei anderen geht das ferngesteuert per Computer. Zudem gibt es rund 500 große Unternehmen, die direkt an den Ferngasleitungen hängen, wie der Branchenverband Zukunft Gas erklärt. Die Bundesnetzagentur kann ihnen per Anordnung untersagen, Gas abzunehmen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Strafgeld.

„Zumutbare Verbrauchsreduzierung“ auf den Weg bringen

„Die gegenwärtige Diskussion um geschützte Kunden und Abschaltungen ist einseitig und irreführend. Denn die Rechtslage ist eindeutig“, sagt der Präsdent des Verbands kommunaler Unternehmen, Michael Ebling. Haushalte und soziale Einrichtungen sind geschützte Kunden, die voranging mit Gas versorgt werden. „Und das ist richtig so.“

Den Schutz der Privathaushalte und sozialen Einrichtungen in Frage zu stellen, hält man beim VKU für völlig verfehlt. Außer Frage stehe, dass ein längerer Gasmangel für die deutsche Wirtschaft enorme Herausforderungen berge. „Der Schutz der Privathaushalte entbindet den einzelnen nicht von der Verantwortung, sorgsam mit Energie umzugehen. Energie zu sparen, ist in der gegenwärtigen Lage eine Frage der Solidarität“, so Ebeling. Für die Politik gelte es, zumutbare Verbrauchsreduzierungen“ auf den Weg zu bringen.

Schon jetzt für nicht mehr zumutbar halten Gewerkschafter die Preiserhöhungen vieler Versorger. „Wir brauchen einen Deckel bei Strom- und Heizkosten: Bis zu 8000 Kilowattstunde im Jahr sollten die Preise gedeckelt werden, erst danach sollte der Marktpreis greifen“, forderte IG-Metall-Chef Jörg Hofmann in der Rheinischen Post. Verdi-Chef Frank Werneke sprach sich in der Augsburger Allgemeinen für ein staatlich garantiertes Gaspreis-Niveau auf dem Stand von 2021 aus.

 

Montag, 2.05.2022, 16:30 Uhr
Manfred Fischer
Energie & Management > Gas -  Mangelhafte Maßnahmen bei Gasmangellage?
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Mangelhafte Maßnahmen bei Gasmangellage?
Die Debatte um Maßnahmen bei Gas-Engpässen nimmt mehr und mehr Fahrt auf. Die Bundesnetzagentur sieht Anreize zum Verzicht für die Industrie als probates Mittel.
Niemand in der Branche mag daran denken, aber immer mehr sehen sich offenbar gezwungen, es zu tun. Sollte die höchste Notfallstufe in der Gasversorgung ausgerufen werden müssen, muss klar sein, wo und wie stark der Hahn zugedreht wird. Doch darüber ist Streit entbrannt. Aus der Wirtschaft sind Stimmen laut geworden, den Notfallplan auf den Kopf zu stellen. Der Aufsichtsratsvorsitzende von Eon, Karl-Ludwig Kley, appellierte in einem Interview mit dem Manager Magazin an die Politik, sie möge „ sehr ernsthaft darüber nachdenken, ob sie die Reihenfolge nicht umdreht und erst bei Privaten abschaltet und dann bei der Industrie.“ Kley kann sich vorstellen, dass Verbraucher „im schlimmsten Fall“ im Winter für die Industrie frieren.

Versteigerung von „Verbrauchsrechten“

Anders sieht das der Präsident der Bundesnetzagentur. Klaus Müller schweben für den Fall eines Versorgungsengpasses Gas-Auktionen für die Industrie vor. „Beim Kohleausstieg nutzen wir ein Auktionsmodell, um mit ökonomischen Anreizen die effizienteste Abschaltung von Kraftwerken zu erreichen“, sagte er der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Der Behördenchef kann sich vorstellen, dass Gasverbrauchsrechte versteigert werden. „Solche Anreize kann ich mir für den Industriebereich auch vorstellen.“ Wie der Anreiz genau funktionieren soll, verriet er dem Blatt nicht. Bei Kohlekraftwerken erhalten die niedrigsten Gebote pro Megawatt abgeschalteter Leistung den Zuschlag.

Ein ähnlicher Vorschlag kommt von Christoph Müllers, Geschäftsführer von Netze BW. In einem Beitrag auf Instagram stellt er kurzfristige Ausschreibung von Abschaltverträgen für Industriekunden zur Diskussion. Müller nennt als Beispiel Terranets BW. Über die Verteilnetzbetreiber könnten Kunden anbieten, „sich im Falle des Falles abschalten zu lassen“. Für diese Bereitschaft bekämen sie eine Zahlung, „unabhängig davon, ob eine Abschaltung abgerufen wird oder nicht“. Dieses Instrument funktioniere seit 2018.

Im Mai hat die Bundesnetzagentur eine Datenabfrage bei großen Gasverbrauchern – ab einer technischen Anschlusskapazität von 10 MWh/h – gestartet. Vorangegangen waren Erhebungen bei den Gasnetzbetreibern. Die Behörde will sich offenbar ein genaues Bild von den Bedarfen machen. Kommt es zu einer Gasmangellage, kann je nach Gegebenheiten an drei Stellen der Hebel angesetzt werden: Es gibt Unternehmen, da kann das Gas nur auf dem Firmengelände abgedreht werden, bei anderen geht das ferngesteuert per Computer. Zudem gibt es rund 500 große Unternehmen, die direkt an den Ferngasleitungen hängen, wie der Branchenverband Zukunft Gas erklärt. Die Bundesnetzagentur kann ihnen per Anordnung untersagen, Gas abzunehmen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Strafgeld.

„Zumutbare Verbrauchsreduzierung“ auf den Weg bringen

„Die gegenwärtige Diskussion um geschützte Kunden und Abschaltungen ist einseitig und irreführend. Denn die Rechtslage ist eindeutig“, sagt der Präsdent des Verbands kommunaler Unternehmen, Michael Ebling. Haushalte und soziale Einrichtungen sind geschützte Kunden, die voranging mit Gas versorgt werden. „Und das ist richtig so.“

Den Schutz der Privathaushalte und sozialen Einrichtungen in Frage zu stellen, hält man beim VKU für völlig verfehlt. Außer Frage stehe, dass ein längerer Gasmangel für die deutsche Wirtschaft enorme Herausforderungen berge. „Der Schutz der Privathaushalte entbindet den einzelnen nicht von der Verantwortung, sorgsam mit Energie umzugehen. Energie zu sparen, ist in der gegenwärtigen Lage eine Frage der Solidarität“, so Ebeling. Für die Politik gelte es, zumutbare Verbrauchsreduzierungen“ auf den Weg zu bringen.

Schon jetzt für nicht mehr zumutbar halten Gewerkschafter die Preiserhöhungen vieler Versorger. „Wir brauchen einen Deckel bei Strom- und Heizkosten: Bis zu 8000 Kilowattstunde im Jahr sollten die Preise gedeckelt werden, erst danach sollte der Marktpreis greifen“, forderte IG-Metall-Chef Jörg Hofmann in der Rheinischen Post. Verdi-Chef Frank Werneke sprach sich in der Augsburger Allgemeinen für ein staatlich garantiertes Gaspreis-Niveau auf dem Stand von 2021 aus.

 

Montag, 2.05.2022, 16:30 Uhr
Manfred Fischer

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