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Energie & Management > IT - Mako 2022 wird verschoben
Quelle: Fotolia / Nmedia
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Mako 2022 wird verschoben

Die Bundesnetzagentur macht nach Hinweisen zahlreicher Unternehmen von ihrem Ermessenspielraum Gebrauch und verschiebt den Stichtag zur Umsetzung der Mako 2022 auf den 1. Oktober.
Laut einer Mitteilung der Bundesnetzagentur ist die Frist für die Umsetzung der neuen Vorgaben zur Marktkommunikation offiziell auf den 1. Oktober 2022 verschoben. Wie die Beschlusskammer 6 erklärt, hätten sich zahlreiche Unternehmen an sie gewandt und darauf hingewiesen, dass einer Umsetzung der vorgesehenen Datenformate zum Stichtag 1. April 2022 „schwerwiegende Hindernisse“ entgegenstünden. Es gehe dabei unter anderem um die Entwicklungsarbeit von Datenformatanpassungen eines IT-Dienstleisters, die aufgrund eines Hacker-Angriffs im vergangenen November „um mehrere Monate zurückgeworfen“ worden sei.

In der Nacht vom 11. auf den 12. November 2021 war die Kisters AG Opfer eines Cyberangiffs geworden und musste für mehrere Tage alle IT-Systeme herunterfahren. Anschließend entschlossen sich die Verantwortlichen des Unternehmens, die eigene IT-Struktur neu aufzubauen.

In einem Gespräch mit E&M sagte kürzlich Thoralf Laue, mit der Mako 2022 müssten eine große Zahl von Prozessen angepasst und viele ganz neue Prozesse mit vorgegebenen Datenformaten implementiert werden. Allerdings seien, anders als beim Redispatch 2.0, für das das XML-Format vorgeschrieben sei, keine grundsätzlich neuen Formate erforderlich, so der Senior Solution Architect im Bereich Enterprise Utilities beim IT-Dienstleister Gisa. Aber auch Laue wies im Interview – in der aktuellen Ausgabe von Energie & Management – darauf hin, angesichts der hohen Anforderungen sei der Leidensdruck in der Branche derzeit sehr hoch.

Gefahr „einer tiefgreifenden Störung“ der Marktkommunikation

Die Anforderungen an die Branche durch die Pflicht zur Umsetzung des Redispatch 2.0 und weiterer regulatorischer Vorgaben sowie die allgemeinen Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie sind weitere Gründe, die nach Ansicht der Bundesnetzagentur eine Verschiebung der Mako 2022 rechtfertigen. Nicht nur einzelne Unternehmen, sondern eine „erhebliche Anzahl von Netzbetreibern, Lieferanten und Messstellenbetreibern“ seien davon betroffen.

„Die Beschlusskammern 6 und 7 hatten vor diesem Hintergrund zwischen dem allgemeinen Interesse der Unternehmen, fristgerecht von den durch die neuen Datenformate und Prozesse eröffneten Weiterentwicklungen und Funktionalitäten profitieren zu können, und dem Interesse des Marktes an der Aufrechterhaltung einer Gesamtfunktionsfähigkeit abzuwägen“, heißt es in der Mitteilung der Behörde.

Die Abwägung habe nun zur Erkenntnis geführt, mit dem Festhalten am Umsetzungsstichtag 1. April 2022 würde „die nicht zu tolerierende Gefahr einer tiefgreifenden Störung der bundesweiten Marktkommunikation einhergehen“, heißt es weiter. Daher mache die Behörde „in der Weise von ihrem Ermessen gebrauch, dass die Umsetzung der mit den Mitteilungen Nr. 24 (01.10.2021) und Nr. 25 (15.10.2021) zu den Datenformaten veröffentlichten neuen Nachrichtentypversionen vom 01.04.2022 auf den 01.10.2022 verschoben wird“.

Dies gelte vor allem für die ursprünglich zum 01.04.2022 umzusetzenden Vorgaben für die Anpassungen der GPKE, MaBiS, WiM und MPES sowie des elektronischen Preisblatts. Von der Verschiebung nicht betroffen seien unter anderem die Vorgaben zur Einführung des neuen Netznutzungsvertrages/Lieferantenrahmenvertrages.
 

Mittwoch, 2.02.2022, 16:29 Uhr
Fritz Wilhelm
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Mako 2022 wird verschoben
Die Bundesnetzagentur macht nach Hinweisen zahlreicher Unternehmen von ihrem Ermessenspielraum Gebrauch und verschiebt den Stichtag zur Umsetzung der Mako 2022 auf den 1. Oktober.
Laut einer Mitteilung der Bundesnetzagentur ist die Frist für die Umsetzung der neuen Vorgaben zur Marktkommunikation offiziell auf den 1. Oktober 2022 verschoben. Wie die Beschlusskammer 6 erklärt, hätten sich zahlreiche Unternehmen an sie gewandt und darauf hingewiesen, dass einer Umsetzung der vorgesehenen Datenformate zum Stichtag 1. April 2022 „schwerwiegende Hindernisse“ entgegenstünden. Es gehe dabei unter anderem um die Entwicklungsarbeit von Datenformatanpassungen eines IT-Dienstleisters, die aufgrund eines Hacker-Angriffs im vergangenen November „um mehrere Monate zurückgeworfen“ worden sei.

In der Nacht vom 11. auf den 12. November 2021 war die Kisters AG Opfer eines Cyberangiffs geworden und musste für mehrere Tage alle IT-Systeme herunterfahren. Anschließend entschlossen sich die Verantwortlichen des Unternehmens, die eigene IT-Struktur neu aufzubauen.

In einem Gespräch mit E&M sagte kürzlich Thoralf Laue, mit der Mako 2022 müssten eine große Zahl von Prozessen angepasst und viele ganz neue Prozesse mit vorgegebenen Datenformaten implementiert werden. Allerdings seien, anders als beim Redispatch 2.0, für das das XML-Format vorgeschrieben sei, keine grundsätzlich neuen Formate erforderlich, so der Senior Solution Architect im Bereich Enterprise Utilities beim IT-Dienstleister Gisa. Aber auch Laue wies im Interview – in der aktuellen Ausgabe von Energie & Management – darauf hin, angesichts der hohen Anforderungen sei der Leidensdruck in der Branche derzeit sehr hoch.

Gefahr „einer tiefgreifenden Störung“ der Marktkommunikation

Die Anforderungen an die Branche durch die Pflicht zur Umsetzung des Redispatch 2.0 und weiterer regulatorischer Vorgaben sowie die allgemeinen Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie sind weitere Gründe, die nach Ansicht der Bundesnetzagentur eine Verschiebung der Mako 2022 rechtfertigen. Nicht nur einzelne Unternehmen, sondern eine „erhebliche Anzahl von Netzbetreibern, Lieferanten und Messstellenbetreibern“ seien davon betroffen.

„Die Beschlusskammern 6 und 7 hatten vor diesem Hintergrund zwischen dem allgemeinen Interesse der Unternehmen, fristgerecht von den durch die neuen Datenformate und Prozesse eröffneten Weiterentwicklungen und Funktionalitäten profitieren zu können, und dem Interesse des Marktes an der Aufrechterhaltung einer Gesamtfunktionsfähigkeit abzuwägen“, heißt es in der Mitteilung der Behörde.

Die Abwägung habe nun zur Erkenntnis geführt, mit dem Festhalten am Umsetzungsstichtag 1. April 2022 würde „die nicht zu tolerierende Gefahr einer tiefgreifenden Störung der bundesweiten Marktkommunikation einhergehen“, heißt es weiter. Daher mache die Behörde „in der Weise von ihrem Ermessen gebrauch, dass die Umsetzung der mit den Mitteilungen Nr. 24 (01.10.2021) und Nr. 25 (15.10.2021) zu den Datenformaten veröffentlichten neuen Nachrichtentypversionen vom 01.04.2022 auf den 01.10.2022 verschoben wird“.

Dies gelte vor allem für die ursprünglich zum 01.04.2022 umzusetzenden Vorgaben für die Anpassungen der GPKE, MaBiS, WiM und MPES sowie des elektronischen Preisblatts. Von der Verschiebung nicht betroffen seien unter anderem die Vorgaben zur Einführung des neuen Netznutzungsvertrages/Lieferantenrahmenvertrages.
 

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Fritz Wilhelm

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