Die Preise für die Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerke Mainz bleiben trotz Missbrauchsverfügung des Bundeskartellamtes bis auf weiteres bestehen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) hat einem entsprechenden Antrag der Stadtwerke Mainz AG stattgegeben.
Das Bonner Bundeskartellamt hatte am 17. April dieses Jahres eine missbräuchliche Überhöhung der Durchleitungsentgelte festgestellt und verfügt, dass die Stadtwerke Mainz ihre Netznutzungsentgelte in der Mittel- und Niederspannungsebene mit sofortiger Wirkung um 20 % reduzieren müssen. Dagegen hatte der Stromversorger beim zuständigen OLG in Düsseldorf Beschwerde eingelegt und die Aufhebung des
Montag, 28.07.2003, 16:40 Uhr
Kai Eckert
© 2024 Energie & Management GmbH