Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf muss die Stadtwerke Mainz AG ihre Netznutzungsentgelte nicht wie vom Bundeskartellamt gefordert senken.
Die Kartellbehörde hatte am 17. April 2003 eine missbräuchliche Überhöhung der Durchleitungsentgelte festgestellt und verfügt, dass die Stadtwerke Mainz ihre Netznutzungsentgelte in der Mittel- und Niederspannungsebene mit sofortiger Wirkung um 20 % reduzieren müssen. Daraufhin legte der Mainzer Versorger beim OLG Düsseldorf gegen diese Entscheidung Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung des
Mittwoch, 17.03.2004, 14:27 Uhr
Andreas Kögler
© 2024 Energie & Management GmbH