Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass der Frankfurter Stromversorger Mainova AG anderen Unternehmen den Zugang zu seinem Mittelspannungsnetz gewähren muss. Mit dem Pilotverfahren wurden die Rechte von Arealnetzbetreibern gestärkt.
Die Mainova hatte der Hannoveraner Getec net GmbH und der Energieversorgung Offenbach AG (EVO) den Netzanschluss an ihr Mittelspannungsnetz mit der Begründung verweigert, die Mitbewerber würden sich nur die wirtschaftlich attraktiven Anschlussobjekte heraussuchen. Die beiden Unternehmen seien jedoch auf diesen Netzanschluss angewiesen, um in Liegenschaften in Frankfurt und damit im Netzgebiet d
Donnerstag, 9.10.2003, 12:17 Uhr
Andreas Kögler
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