Die Hansestadt Lübeck wird gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes wegen der geplanten Beteiligung des Energiekonzerns Eon Hanse AG an den Stadtwerken Lübeck GmbH Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
Dies haben Vertreter von Stadt, Stadtwerken und Eon-Hanse-Vorstand nach gemeinsamen Beratungen entschieden. Damit hält sich die Stadt formalrechtlich einen möglichen Klageweg gegen die Kartellamtsentscheidung offen. Die Lübecker Bürgerschaft wird sich während ihrer Sitzung am 29. Januar 2004 mit dem Thema beschäftigen und festlegen ob der Rechtsweg eingeschlagen oder die Beschwerde zurückgenommen
Montag, 15.12.2003, 15:00 Uhr
Kai Eckert
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