Für die Geschäftsprozesse Anbahnung und Abwicklung der Netznutzung bei Belieferung von Kunden mit Elektrizität hat die Bundesnetzagentur im Juli dieses Jahres verbindliche Vorgaben getroffen. Energieversorgunger müssen diese Prozesse weitgehend automatisieren, um Kostenerhöhungen zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Helmut Stocker* erläutert, wie speziell kleine und mittlere EVU die Anpassung von Prozessen und IT Systemlandschaften bewältigen können.
Mit dem Beschluss BK6-06-009 der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Festlegung einheitlicher „Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität“ (GPKE) werden Vorschläge und Best-Practice-Empfehlungen der Verbände wie in der Gesamtrichtlinie „Datenaustausch und Mengenbilanzierung“ (DuM-Richtlinie) sowie in der Prozessdokumentation
Dienstag, 28.11.2006, 08:53 Uhr
Redaktion
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