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Energie & Management > KWK - Lösung für kleinere KWK-Anlagen in Sicht
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KWK

Lösung für kleinere KWK-Anlagen in Sicht

In der Debatte um die als viel zu kurz kritisierten Übergangsfristen im neuen Ausschreibungssegment bei KWK-Anlagen von 500 kW bis 1 MW scheint Bewegung zu kommen.
In der letzten EEG-Novelle ist die Schwelle für Ausschreibungen für KWK-Anlagen von 1 MW auf 500 kW abgesenkt worden. Hintergrund für diese Absenkung waren nach Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums beihilferechtliche Bedenken der Europäischen Kommission.

Die neue Regelung gilt bereits zum nächsten Ausschreibungstermin am 1. Juni 2021, somit müssen ab diesem Termin auch Anlagen zwischen 500 kW und 1 MW erfolgreich an Ausschreibungen teilnehmen, um eine Förderung nach dem KWKG zu erhalten. Vor allem die kurze Frist stieß in den vergangenen Wochen auf viel Kritik.

Diese Frist ist laut Verbänden wie dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), dem VKU oder dem BDEW schon deswegen zu kurz angesetzt, da genehmigte Projekte bis zur Realisierung und dem Beginn des Dauerbetriebs in der Regel rund zwölf Monate benötigen. Die genannte Fristsetzung bis 31. Mai 2021 sei selbst in den Fällen deutlich zu kurz, in denen eine Anlage bereits Anfang 2020 bestellt und Ende 2020 geliefert wurde. Auch jene Anlagen befinden sich noch über den 1. Juni 2021 hinaus im Probebetrieb.

Das Bundeswirtschaftsministerium konnte nun „mit der Europäischen Kommission eine Verständigung dahingehend erzielen, dass diejenigen KWK-Anlagen zwischen 500 kW und 1 MW, die vor dem Inkrafttreten der jüngsten KWKG-Änderung am 1. Januar 2021 verbindlich bestellt wurden, für eine KWK-Förderung nicht an Ausschreibungen teilnehmen müssen“. Das Bundeswirtschaftsministerium werde dem Bundestag einen entsprechenden Regelungsvorschlag unterbreiten.

Montag, 15.02.2021, 14:42 Uhr
Heidi Roider
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Lösung für kleinere KWK-Anlagen in Sicht
In der Debatte um die als viel zu kurz kritisierten Übergangsfristen im neuen Ausschreibungssegment bei KWK-Anlagen von 500 kW bis 1 MW scheint Bewegung zu kommen.
In der letzten EEG-Novelle ist die Schwelle für Ausschreibungen für KWK-Anlagen von 1 MW auf 500 kW abgesenkt worden. Hintergrund für diese Absenkung waren nach Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums beihilferechtliche Bedenken der Europäischen Kommission.

Die neue Regelung gilt bereits zum nächsten Ausschreibungstermin am 1. Juni 2021, somit müssen ab diesem Termin auch Anlagen zwischen 500 kW und 1 MW erfolgreich an Ausschreibungen teilnehmen, um eine Förderung nach dem KWKG zu erhalten. Vor allem die kurze Frist stieß in den vergangenen Wochen auf viel Kritik.

Diese Frist ist laut Verbänden wie dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), dem VKU oder dem BDEW schon deswegen zu kurz angesetzt, da genehmigte Projekte bis zur Realisierung und dem Beginn des Dauerbetriebs in der Regel rund zwölf Monate benötigen. Die genannte Fristsetzung bis 31. Mai 2021 sei selbst in den Fällen deutlich zu kurz, in denen eine Anlage bereits Anfang 2020 bestellt und Ende 2020 geliefert wurde. Auch jene Anlagen befinden sich noch über den 1. Juni 2021 hinaus im Probebetrieb.

Das Bundeswirtschaftsministerium konnte nun „mit der Europäischen Kommission eine Verständigung dahingehend erzielen, dass diejenigen KWK-Anlagen zwischen 500 kW und 1 MW, die vor dem Inkrafttreten der jüngsten KWKG-Änderung am 1. Januar 2021 verbindlich bestellt wurden, für eine KWK-Förderung nicht an Ausschreibungen teilnehmen müssen“. Das Bundeswirtschaftsministerium werde dem Bundestag einen entsprechenden Regelungsvorschlag unterbreiten.

Montag, 15.02.2021, 14:42 Uhr
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