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Die Deutsche Regas muss sich nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit 70 Millionen Euro an den Baukosten für die Ostsee-Anbindungsleitung beteiligen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat die Beschwerde des LNG-Terminalbetreibers Deutsche Regas gegen die Kostenbeteiligung für die Anbindung der Insel Rügen an das Ferngasnetz über die Ostsee-Anbindungsleitung (OAL) zurückgewiesen. Über die Gründe für den Beschluss war bis Redaktionsschluss noch nichts zu erfahren. Regas kann den Gerichtsbeschluss anfechten, das OLG hat die Rechtsbeschwerde z
Mittwoch, 17.12.2025, 16:37 Uhr
Manfred Fischer
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