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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde des IT-und Energieunternehmens Lichtblick SE zur Überprüfung der Netzentgelte nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Hamburger Ökostrom- und Ökogasanbieter Lichtblick ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Die Beschwerden wurden von der 1. Kammer des Ersten Senats nicht zur Entscheidung angenommen. Lichtblick habe als Beschwerdeführerin nach Einschätzung der Richter eine mögliche Grundrechtsverletzung nicht f
Donnerstag, 19.10.2017, 11:45 Uhr
Kai Eckert
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