Seit Jahresbeginn beliefert die Lichtblick AG aus Hamburg mehrere ihrer Sondervertragskunden explizit mit Ökostrom aus deutschen Landen.
Dabei nutzen die Hanseaten das in Paragraf 37 im Erneuerbaren-Energien-Gesetz festgeschriebene Grünstromprivileg. Danach entfällt für die Stromanbieter die EEG-Umlage, wenn ihr Portfolio zumindest die Hälfte Strom aus EEG-geförderten Kraftwerken enthält. „Angesichts der wachsenden EEG-Strommengen wird dieses Absatzsegment immer wichtiger, weshalb wir mit Bewirtschaftung, Marketing und Bilanz
Montag, 10.01.2011, 15:08 Uhr
Ralf Köpke
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