Ab sofort können auch alle Verbraucher in den neuen Bundesländern Strom des Hamburger Versorgers LichtBlick beziehen.
Eine zwischen der Veag und LichtBlick getroffene Vereinbarung beinhaltet, dass die Braunkohleschutzklausel für den Strom von LichtBlick keine Anwendung findet. Mit Verweis auf diese Klausel verweigert die Veag anderen Anbietern die direkte Versorgung von Endkunden in den neuen Bundesländern. LichtBlick steigt ab März in die Versorgung der Kun
Freitag, 23.02.2001, 14:50 Uhr
Andreas Kögler
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