Die nun vorliegende Begründung des vom Bundesgerichtshof am 18. Oktober gefällten Grundsatzurteils zur Prüfung der Netzentgelte erlaube es, die zu viel gezahlten Netzentgelte von allen Netzbetreibern zurückzufordern, meint der erfolgreiche Kläger LichtBlick.
In dem gegen die MVV Energie geführten Musterprozess habe der BGH entschieden, dass der Netzbetreiber gegenüber dem Netznutzer die volle Darlegungs- und Beweislast habe und dass die Netzentgelte nach den Prinzipien einer möglichst preisgünstigen Stromversorgung (dem „Günstigkeitsprinzip“ gemäß Energiewirtschaftsgesetz) zu kalkulieren seien. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass di
Mittwoch, 28.12.2005, 17:02 Uhr
Jan Mühlstein
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