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In der Schweiz sollen alle Verbraucher ab dem Jahr 2018 ihren Stromversorger frei wählen können.
Ein entsprechendes Gesetz ist von der Regierung in Bern am 8. Oktober auf den Weg gebracht worden. Damit soll der Strommarkt in der Schweiz vollständig liberalisiert werden. Dem Gesetzentwurf zufolge können Verbraucher künftig einmal jährlich ihren Versorger wechseln, müssen dafür allerdings eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einhalten.
Mittwoch, 8.10.2014, 17:45 Uhr
Kai Eckert
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