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Die Kanzlei GGSC ist energie- und kommunalwirtschaftlich tätig. Seit Kurzem ist der Gründungspartner Hartmut Gaßner im Ruhestand. Die Geschäftsführung ist schon länger übergeben.
Die Berliner Spezialkanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC) hat mit Hartmut Gaßner zum Jahresende 2023 ihren letzten namengebenden Gründungspartner in den Ruhestand verabschiedet. Mit ihm sind öffentlichkeitswirksame Mandate und Ehrenämter in Energiepolitik und Energiewirtschaft verknüpft.
Die Rechtsanwälte-Partnerschaft GGSC beschäftigt an mehreren deutschen Standorten 40
Berufsträger und insgesamt mehr als 70
Menschen. Die Geschäfte führen bereits seit Ende 2020 drei der nunmehr elf Partner, nämlich die Anwälte Katrin Jänicke (60), Linus Viezens (43) und
Dr.
Sebastian Schattenfroh (53).
Professor Hartmut Gaßner (67) hatte die heutige GGSC 1986 zusammen mit dem ehemaligen Umweltstaatssekretär des Landes Berlin, Wolfgang Siederer (65), gegründet, welch letzterer schon 2019 aus der Partnerschaft ausgeschieden war und sich laut Mandantenbrief nun ganz aus der Anwaltstätigkeit zurückziehen wird. 1991 war Dr.
Klaus-Martin Groth (75) beigetreten, der 2018 seinen Abschied nahm und bei GGSC nur noch „Of Counsel“ der Kanzlei ist, so wie jetzt Gaßner auch.
Auf der Seite des AtomausstiegsMit allen dreien ist die politische Ausrichtung von GGSC auf der Seite des Atomausstiegs, der Kommunalwirtschaft, der Bürgerenergie sowie für Klima- und Umweltschutz verbunden. Hartmut Gaßner, der 1977 in Brokdorf demonstriert hatte, war unter anderem Präsident des Bundesverbandes Geothermie, Vizepräsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) und Aufsichtsratschef der Genossenschaft Bürgerenergie Berlin, die erfolglos um die Verteilnetz-Konzessionen der Bundeshauptstadt geboten hatte.
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Nur noch „Of Counsel“: Gründungspartner Professor Hartmut Gassner Quelle: Gassner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB |
Er vertrat unter anderem Nachbarschaftskläger gegen den Berliner Forschungsreaktor, die rot-grüne Bundesregierung Schröder, für deren „Atomkonsens“ zum Ausstieg aus der Kernkraft er maßgeblich die Genehmigung von Zwischenlagern durchsetzte, und umgekehrt 2009 eine Klage der nunmehr oppositionellen Bundestags-Fraktionen von SPD und Grünen gegen die Laufzeitverlängerung durch die schwarz-gelbe Nachfolgeregierung Merkel.
Diese Normenkontrollklage erledigte sich 2011 nach der Kernschmelze von Fukushima von selbst, indem Angela Merkel nun selbst den Atomausstieg anführte. Gaßner verteidigte dann das Land Baden-Württemberg erfolgreich gegen Staatshaftungs-Klagen von Atomkonzernen. Er gehörte auch der Ausstiegs-Finanzierungskommission und der Endlagerkommission des Bundestages an und beriet das Bundesamt für Strahlenschutz, die Bundesgesellschaft für Endlagerung sowie die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt (UBA).
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Mitglied des Führungstrios: Katrin Jänicke Quelle: Gassner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB |
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Mitglied des Führungstrios: Linus Viezens Quelle: Gassner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB |
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Mitglied des Führungstrios: Sebastian Schattenfroh Quelle: Gassner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB |
Dienstag, 2.01.2024, 15:03 Uhr
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