Die EU-Kommission hat gegen Deutschland die zweite Stufe des Vertragsverletzungs-Verfahrens eingeleitet, weil die europäischen Richtlinien zum Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurden.
„Es reicht nicht aus, Rechtsvorschriften zu erlassen: Die Mitgliedstaaten müssen die Rechtsvorschriften, die sie selbst erlassen haben, anwenden“, sagte der EU-Enerigekommissar Andris Piebalgs.Die Kommission hatte im Oktober 2004 bereits Aufforderungsschreiben an 18 Mitgliedstaaten gerichtet. Jetzt wurden neben Deutschland auch Belgien, Estland, Griechenland, Irland, Lettland, Lita
Donnerstag, 17.03.2005, 15:01 Uhr
Michael Pecka
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