Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Ein Monitoringbericht der Bundesnetzagentur verzeichnet im ersten Quartal des laufenden Jahres einen Leitungszubau von insgesamt 71 Kilometern.
In ihrem aktuellen Monitoringbericht zum Stromnetzausbau im ersten Quartal 2022 berichtet die Bundesnetzagentur von 2.005 fertiggestellten Leitungskilometern. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) und das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG).
Das EnLAG enthält Vorhaben, die als notwendig für die Energieversorgung in Deutschland eingestuft wurden und in der Zuständigkeit der Bundesländer liegen. Ursprünglich bezog sich das Gesetz auf 24
Ausbauprojekte. Im Rahmen der Netzentwicklungspläne 2022 und 2024 wurden allerdings die Vorhaben Nummer
22 von Offenburg-Weier nach Villingen-Schwenningen und Nummer
24 von Bünzwangen nach Goldshöfe gestrichen. Zum einen war aus Sicht von Transnet
BW die energiewirtschaftliche Notwendigkeit wegen Änderungen in der Netztopologie entfallen. Zum anderen hatte der Übertragungsnetzbetreiber alternative netztechnische Lösungen gefunden.
Von den verbleibenden 22
EnLAG-Projekten sind sechs als Erdkabel-Pilotprojekte ausgewiesen. Dies bedeutet, dass die Leitungen zum Teil auch unterirdisch verlegt werden dürfen.
Zu den fertiggestellten und in Betrieb genommenen EnLAG-Vorhaben gehört beispielsweise die 190
Kilometer lange sogenannte Thüringer Strombrücke (380
kV). Sie hätte in einigen Abschnitten als Erdkabel-Pilotprojekt zur Erprobung von Höchstspannungsleitungen mit Wechselstrom dienen sollen. Im Genehmigungsverfahren fiel dann allerdings die Entscheidung für eine reine Freileitung.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur beträgt die Gesamtlänge der EnLAG-Vorhaben 1.817
Kilometer. Davon sind 1.222
Kilometer fertiggestellt. Gegenüber dem vierten Quartal 2021 bedeutet dies einen Zuwachs von 52
Kilometern. Darüber hinaus waren bis Ende März 382
Kilometer genehmigt und vor dem Baubeginn oder im Bau. Etwa 205
Kilometer befanden sich vor dem oder im Planfeststellungsverfahren und etwa 8
Kilometer im Raumordnungsverfahren.
Mehrheit der Projekte auf Basis des BundesbedarfsplangesetzesDie zweite wesentliche gesetzliche Grundlage ist das Bundesbedarfsplangesetz. Es bezieht sich aktuell auf 79
Vorhaben mit einer Gesamtlänge von 10.439 Kilometern, für die die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren Netzbetriebs festgestellt wurden. Mit einer Novelle des Gesetzes vom Februar 2021 sind im Frühjahr dieses Jahres 36
Vorhaben hinzugekommen.
Von den 79 Ausbauprojekten sind 16 als Pilotprojekte für die Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) gekennzeichnet. Zehn Gleichstrom-Vorhaben sind für die vorrangige Umsetzung mit Erdkabeln vorgesehen, und zehn Wechselstrom-Projekte sollen in Teilabschnitten unter der Erde realisiert werden.
Für die 29 Vorhaben nach dem BBPlG mit einer Länge von rund 6.400
Kilometern, die als länderübergreifend oder grenzüberschreitend gekennzeichnet sind, führt die Bundesnetzagentur die Verfahren durch. Bei den restlichen Projekten liegt die Zuständigkeit bei den tangierten Bundesländern.
Dem Monitoringbericht der Bundesnetzagentur zufolge waren 783
Kilometer bis Ende des ersten Quartals 2022 fertiggestellt. Dies bedeutet ein Plus von 19
Kilometern gegenüber dem vierten Quartal 2021. Genehmigt und vor dem oder im Bau waren 369
Kilometer. Etwa 5.860
Kilometer waren nach Angaben der Behörde vor dem oder im Planfeststellungs- oder Anzeigeverfahren und 696
Kilometer im Raumordnungs- oder Bundesfachplanungsverfahren. Für rund 2.700
Kilometer war noch keine Genehmigung erteilt.
Zu den Vorhaben nach dem Bundesbedarfsplangesetz gehört beispielsweise Südlink. Die knapp 700
Kilometer lange Gleichstrom-Leitung soll die beiden Netzverknüpfungspunkte Brunsbüttel in Schleswig-Holstein und Leingarten-Großgartach in Baden-Württemberg miteinander verbinden und Windstrom vom Norden in den Süden liefern. Ihre Inbetriebnahme ist für 2028 geplant.
Donnerstag, 23.06.2022, 16:31 Uhr
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