Stromnetzbetreiber können sich jetzt auf der Internetseite der Bundesnetzagentur darüber informieren, welche Veröffentlichungspflichten sie haben.
Die Bundesnetzagentur hat dazu einen Leitfaden erarbeitet. Er enthalte die Rechtsgrundlage, eine Kurzbeschreibung und die inhaltliche Definition der einzelnen Veröffentlichungspflichten. Darüber hinaus gebe er Hinweise zum Datenformat, zum Zeitpunkt und zur Dauer der Bereitstellung sowie zur Platzierung der Information auf den Internetseiten der Stromnetzbetreiber. Auslöser für die Erste
Dienstag, 29.01.2008, 16:22 Uhr
Armin Müller
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