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Energie & Management > Klimaschutz - Leitfaden weist Kommunen im Ländle den Weg zur Klimaneutralität
Quelle: Fotolia / PhotographyByMK
Klimaschutz

Leitfaden weist Kommunen im Ländle den Weg zur Klimaneutralität

Kommunen in Baden-Württemberg verfügen nun über eine Handlungsanleitung, um bis 2040 Klimaneutralität zu erlangen. Stadtwerke als ihre Töchter sollen den Klimapfad separat einschlagen.
Ein Leitfaden zeichnet Verwaltungen von Kommunen und Landkreisen in Baden-Württemberg Wege auf, wie sie ihren Aufgaben bis zum Jahr 2040 treibhausgasneutral nachkommen können. Die Systematik sieht zunächst eine Bestandsaufnahme der Tätigkeiten und ihrer Auswirkungen auf das Klima vor. Dem sollen Maßnahmen folgen, die kurz-, mittel- und langfristig zum geringeren oder umweltschonenden Energieverbrauch beitragen.

Im Südwesten der Republik gilt seit der Novelle des Landesklimaschutzgesetzes vom Oktober 2021 die Vorgabe, bis zum Jahr 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Um Kommunalverwaltungen dabei zu unterstützen, hat die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) den Leitfaden in Auftrag gegeben. Erarbeitet hat ihn das Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu), unterstützt durch das Landesumweltministerium, den Verband der regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen Baden-Württemberg (reabw) sowie der KEA-BW.

Stadtwerke sollen eigene Konzepte entwickeln

Die Initiatoren empfehlen den Kommunen, nur den Dienstbetrieb ihrer Kernverwaltung in den Blick zu nehmen. Dazu zählen etwa eigene Gebäude, Kindertagesstätten, Schulen, Veranstaltungshallen, Straßenbeleuchtung sowie zentrale Infrastruktureinrichtungen wie Bäder, Kläranlagen, Trinkwasserversorgung und Abwasser. Die Geschäftstätigkeit von Tochtergesellschaften einzubeziehen, erscheint offenbar zu komplex. Stadtwerken, Wohnungsbaugesellschaften oder Krankenhäusern, so die Autoren, „empfehlen wir eine eigene Bilanzierung“, heißt es im Leitfaden.

Zur Bestandsaufnahme gehört, systematisch die richtigen Fragen zu stellen. Verwaltungen müssten Klarheit über ihren Energieverbrauch erlangen und Möglichkeiten identifizieren, wo und wie schnell eine Reduktion möglich und sinnvoll ist. Orientierung bietet dabei das deutsche Klimaschutzgesetz, das die Klimaneutralität über die Treibhausgasbilanz definiert. Vom Menschen verursachte Emissionen müssen sich demnach die Waage halten mit den Mengen, die durch Senken der Atmosphäre entzogen werden.

Zielwert 1 kW Solarenergie pro 10 Quadratmeter überbauter Fläche

Den Kommunen schreiben die Verfasser des Leitfadens ins Stammbuch, bei klimaschonenden Vorhaben das Energiesparen, den Umstieg auf Erneuerbare und eine nachhaltige kommunale Beschaffung zu forcieren. Es gelte „der Grundsatz, so viel Photovoltaik wie möglich auf die Dächer der kommunalen Liegenschaften zu bauen“. Bei der Solarenergie sei als Zielwert mindestens ein kW installierte Leistung je zehn Quadratmeter überbauter Fläche zu erreichen.

Eine systematische Klimastrategie verlange auch ausreichend Personal, formuliert der Leitfaden weiter. Das bedeutet einerseits Neueinstellungen, andererseits böten sich „Energieteams“ an. Hier gebe es bereits gute Beispiele in Verwaltungen, deren interne Kommunikation und Kooperation sich verbessert habe. Der Leitfaden zeigt hier Wege zu Fördermitteln von Bund und Land auf.

Den im Mai veröffentlichten Leitfaden „Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg“ stellt das Institut für Energie- und Umweltforschung im Internet zum Download bereit.

 

Dienstag, 14.06.2022, 13:20 Uhr
Volker Stephan
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Leitfaden weist Kommunen im Ländle den Weg zur Klimaneutralität
Kommunen in Baden-Württemberg verfügen nun über eine Handlungsanleitung, um bis 2040 Klimaneutralität zu erlangen. Stadtwerke als ihre Töchter sollen den Klimapfad separat einschlagen.
Ein Leitfaden zeichnet Verwaltungen von Kommunen und Landkreisen in Baden-Württemberg Wege auf, wie sie ihren Aufgaben bis zum Jahr 2040 treibhausgasneutral nachkommen können. Die Systematik sieht zunächst eine Bestandsaufnahme der Tätigkeiten und ihrer Auswirkungen auf das Klima vor. Dem sollen Maßnahmen folgen, die kurz-, mittel- und langfristig zum geringeren oder umweltschonenden Energieverbrauch beitragen.

Im Südwesten der Republik gilt seit der Novelle des Landesklimaschutzgesetzes vom Oktober 2021 die Vorgabe, bis zum Jahr 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Um Kommunalverwaltungen dabei zu unterstützen, hat die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) den Leitfaden in Auftrag gegeben. Erarbeitet hat ihn das Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu), unterstützt durch das Landesumweltministerium, den Verband der regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen Baden-Württemberg (reabw) sowie der KEA-BW.

Stadtwerke sollen eigene Konzepte entwickeln

Die Initiatoren empfehlen den Kommunen, nur den Dienstbetrieb ihrer Kernverwaltung in den Blick zu nehmen. Dazu zählen etwa eigene Gebäude, Kindertagesstätten, Schulen, Veranstaltungshallen, Straßenbeleuchtung sowie zentrale Infrastruktureinrichtungen wie Bäder, Kläranlagen, Trinkwasserversorgung und Abwasser. Die Geschäftstätigkeit von Tochtergesellschaften einzubeziehen, erscheint offenbar zu komplex. Stadtwerken, Wohnungsbaugesellschaften oder Krankenhäusern, so die Autoren, „empfehlen wir eine eigene Bilanzierung“, heißt es im Leitfaden.

Zur Bestandsaufnahme gehört, systematisch die richtigen Fragen zu stellen. Verwaltungen müssten Klarheit über ihren Energieverbrauch erlangen und Möglichkeiten identifizieren, wo und wie schnell eine Reduktion möglich und sinnvoll ist. Orientierung bietet dabei das deutsche Klimaschutzgesetz, das die Klimaneutralität über die Treibhausgasbilanz definiert. Vom Menschen verursachte Emissionen müssen sich demnach die Waage halten mit den Mengen, die durch Senken der Atmosphäre entzogen werden.

Zielwert 1 kW Solarenergie pro 10 Quadratmeter überbauter Fläche

Den Kommunen schreiben die Verfasser des Leitfadens ins Stammbuch, bei klimaschonenden Vorhaben das Energiesparen, den Umstieg auf Erneuerbare und eine nachhaltige kommunale Beschaffung zu forcieren. Es gelte „der Grundsatz, so viel Photovoltaik wie möglich auf die Dächer der kommunalen Liegenschaften zu bauen“. Bei der Solarenergie sei als Zielwert mindestens ein kW installierte Leistung je zehn Quadratmeter überbauter Fläche zu erreichen.

Eine systematische Klimastrategie verlange auch ausreichend Personal, formuliert der Leitfaden weiter. Das bedeutet einerseits Neueinstellungen, andererseits böten sich „Energieteams“ an. Hier gebe es bereits gute Beispiele in Verwaltungen, deren interne Kommunikation und Kooperation sich verbessert habe. Der Leitfaden zeigt hier Wege zu Fördermitteln von Bund und Land auf.

Den im Mai veröffentlichten Leitfaden „Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg“ stellt das Institut für Energie- und Umweltforschung im Internet zum Download bereit.

 

Dienstag, 14.06.2022, 13:20 Uhr
Volker Stephan

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