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Energie & Management > Kohle - Leag: Vorsorge für Nachnutzung von Tagebauen reicht aus
Quelle: Fotolia / TwilightArtPictures
Kohle

Leag: Vorsorge für Nachnutzung von Tagebauen reicht aus

Die Leag weist Überlegungen des FÖS zurück, ihre Sparanstrengungen für die Wiedernutzbarmachung der Lausitzer Bergbaugebiete seien unzureichend.
 
„Die Lausitz Energie Bergbau AG hat für die Finanzierung der Wiedernutzbarmachung von Bergbaufolgelandschaften nach dem Tagebau gemeinsam mit den Ländern Sachsen und Brandenburg ausreichende und den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Vorsorge getroffen.“ Das teilte ein Sprecher des Braunkohle-Unternehmens auf Anfrage der Redaktion mit.

Vorausgegangen war eine Veröffentlichung des Thinktanks Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS), in der diese die Folgen eines möglichen Vorziehens des Kohleausstiegs von 2038 auf 2030 auf die Finanzierung der Rekultivierung der Bergbauflächen untersuchte. Das FÖS war zu der Empfehlung gelangt, dass der Energiekonzern und Braunkohle-Förderer Leag seine derzeitig aufgrund der hohen Strom- und Gaspreise mutmaßlich hohen Einkünfte zur Einzahlung weiterer Beiträge in die Zweckgesellschaften nutzen und das Land Brandenburg und der Freistaat Sachsen zusätzliche Sicherheitsleistungen verlangen sollten (wir berichteten).

An Spekulationen über einen vorgezogenen Kohleausstieg auf 2030, wie er im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP "möglichst" angestrebt wird, möchte sich die Leag nicht beteiligen: „Bindend für unsere Unternehmens-, Geschäfts- und Revierplanung sind nach wie vor der mit der Bundesregierung abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vertrag sowie natürlich das geltende KVBG von 2020, das einen schrittweisen Ausstiegspfad bis Ende 2038 beschreibt“, antwortete die Leag mit Bezug auf das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz. Diesen Zeitraum brauche sowohl die Wirtschaftsregion Lausitz für einen erfolgreichen Strukturwandel als auch die Leag für die eigene Transformation.

Vorsorge auf zwei Ebenen

Die finanzielle Vorsorge der Leag beziehungsweise der Bergbausparte Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) für die Wiedernutzbarmachung besteht nach ihren Angaben aus zwei Ebenen:
  • zum einen aus der Bildung „angemessener Rückstellungen“, die alljährlich von Wirtschaftsprüfern testiert und von den Bergämtern der Länder in regelmäßigen Abständen der Sache und der Höhe nach geprüft werde. Diese Rückstellungen beliefen sich dem Geschäftsbericht 2021 zufolge auf 2,2 Mrd. Euro. In einem von den Ländern Brandenburg und Sachsen in Auftrag gegebenen Gutachten seien Art und Höhe als richtig und ausreichend bescheinigt worden.
  • Die zweite Ebene bestehe aus der Bildung von insolvenzfesten Sondervermögen, um die Wiedernutzbarmachungs-Pflichten an den Tagebauen zu erfüllen. Diese Ebene sei 2019 neu eingeführt worden, um dem gestiegenen Sicherungsbedürfnis der Länder gerecht zu werden, welches aus dem sich ändernden energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Rahmen resultiert habe.
    Durch die Verpfändung der Gesellschaftsanteile an die Länder sicherten diese Sondervermögen auch den Fall einer Insolvenz der LE-B ab, da die Länder dann direkten Zugriff auf diese Vermögen hätten, so die Leag.

Donnerstag, 7.07.2022, 17:46 Uhr
Katia Meyer-Tien
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Leag: Vorsorge für Nachnutzung von Tagebauen reicht aus
Die Leag weist Überlegungen des FÖS zurück, ihre Sparanstrengungen für die Wiedernutzbarmachung der Lausitzer Bergbaugebiete seien unzureichend.
 
„Die Lausitz Energie Bergbau AG hat für die Finanzierung der Wiedernutzbarmachung von Bergbaufolgelandschaften nach dem Tagebau gemeinsam mit den Ländern Sachsen und Brandenburg ausreichende und den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Vorsorge getroffen.“ Das teilte ein Sprecher des Braunkohle-Unternehmens auf Anfrage der Redaktion mit.

Vorausgegangen war eine Veröffentlichung des Thinktanks Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS), in der diese die Folgen eines möglichen Vorziehens des Kohleausstiegs von 2038 auf 2030 auf die Finanzierung der Rekultivierung der Bergbauflächen untersuchte. Das FÖS war zu der Empfehlung gelangt, dass der Energiekonzern und Braunkohle-Förderer Leag seine derzeitig aufgrund der hohen Strom- und Gaspreise mutmaßlich hohen Einkünfte zur Einzahlung weiterer Beiträge in die Zweckgesellschaften nutzen und das Land Brandenburg und der Freistaat Sachsen zusätzliche Sicherheitsleistungen verlangen sollten (wir berichteten).

An Spekulationen über einen vorgezogenen Kohleausstieg auf 2030, wie er im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP "möglichst" angestrebt wird, möchte sich die Leag nicht beteiligen: „Bindend für unsere Unternehmens-, Geschäfts- und Revierplanung sind nach wie vor der mit der Bundesregierung abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vertrag sowie natürlich das geltende KVBG von 2020, das einen schrittweisen Ausstiegspfad bis Ende 2038 beschreibt“, antwortete die Leag mit Bezug auf das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz. Diesen Zeitraum brauche sowohl die Wirtschaftsregion Lausitz für einen erfolgreichen Strukturwandel als auch die Leag für die eigene Transformation.

Vorsorge auf zwei Ebenen

Die finanzielle Vorsorge der Leag beziehungsweise der Bergbausparte Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) für die Wiedernutzbarmachung besteht nach ihren Angaben aus zwei Ebenen:
  • zum einen aus der Bildung „angemessener Rückstellungen“, die alljährlich von Wirtschaftsprüfern testiert und von den Bergämtern der Länder in regelmäßigen Abständen der Sache und der Höhe nach geprüft werde. Diese Rückstellungen beliefen sich dem Geschäftsbericht 2021 zufolge auf 2,2 Mrd. Euro. In einem von den Ländern Brandenburg und Sachsen in Auftrag gegebenen Gutachten seien Art und Höhe als richtig und ausreichend bescheinigt worden.
  • Die zweite Ebene bestehe aus der Bildung von insolvenzfesten Sondervermögen, um die Wiedernutzbarmachungs-Pflichten an den Tagebauen zu erfüllen. Diese Ebene sei 2019 neu eingeführt worden, um dem gestiegenen Sicherungsbedürfnis der Länder gerecht zu werden, welches aus dem sich ändernden energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Rahmen resultiert habe.
    Durch die Verpfändung der Gesellschaftsanteile an die Länder sicherten diese Sondervermögen auch den Fall einer Insolvenz der LE-B ab, da die Länder dann direkten Zugriff auf diese Vermögen hätten, so die Leag.

Donnerstag, 7.07.2022, 17:46 Uhr
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