Das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes, mit dem die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke geregelt wird, wurde am 13. Dezember im Bundesgesetzesblatt verkündet und ist am folgenden Tag in Kraft getreten.
Offen bleibt, ob das von der schwarz-gelben Bundestagsmehrheit beschlossene Gesetz vom Bundesverfassungsgericht bestehen kann. Das Gericht wird über Klagen entscheiden müssen, die von den SPD-regierten Ländern sowie von den Bundestagsfraktionen der SPD und der Bündnisgrünen angekündigt wurden. Wie aus den Kreisen der Opposition zu erfahren war, ist hingegen mit einem von den Gegnern der Laufzeitve
Dienstag, 21.12.2010, 15:36 Uhr
Jan Mühlstein
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