Die vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung sieht vor, dass die Industrie für die Bereitstellung von abschaltbaren Stromlasten bis zu 348 Mio. Euro/a erhält.
Das Ziel der am 28. November von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung ist es, „die bisher weitgehend ungenutzten Potenziale von abschaltbaren Lasten für den Netzbetrieb möglichst ohne negative Rückwirkungen für die Nutzung auf den Strom- und Regelleistungsmärkten zu erschließen, insgesamt effizient zu nutzen und eine weitere Möglichkeit zu schaffen, die Sicherheit und Effizie
Donnerstag, 29.11.2012, 17:32 Uhr
Jan Mühlstein
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