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Energie & Management > Stromnetz - Lastabwurf nur binnen einer Sekunde interessant
Quelle: Fotolia / Gina Sanders
Stromnetz

Lastabwurf nur binnen einer Sekunde interessant

Für die Industrie wird es neue und breitere Chancen geben, mit Lastabwurf Geld zu verdienen. Allerdings muss der Abruf in Echtzeit möglich sein − so ein Whitepaper.
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben am 22. April den Diskussionsstand über ein künftiges Systemdienstleistungsprodukt von in Echtzeit abschaltbaren (Strom-)Lasten in einem "Whitepaper" veröffentlicht.

Laut dem Management Summary des Papiers ist der wichtigste Punkt der Übergang von einer wochenweisen zu einer täglichen Ausschreibung, um den Wettbewerb um Flexibilitäten zu steigern. Im Gegenzug soll von den Anbietern 100 % statt 83 % Verfügbarkeit verlangt werden. Am vorangehenden Nachmittag wüssten Industrielle über ihren nächsten Produktionstag in der Regel gut Bescheid, so die Begründung.

​Abschaltbare Lasten schlittern in rechtsfreien Raum

Allerdings ist nach den Aussagen der ÜNB jetzt schon ein monatelanger rechtsfreier Raum absehbar, in dem sie dann entweder ohne rechtliche Grundlage weiterhin abschaltbare (Industrie-) Lasten unter Vertrag nehmen und die regulatorische Anerkennung als "dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten" fraglich ist, oder sie aus Sorge vor solchen rechtlichen und folglich finanziellen Risiken auf die Kontrahierung im bisherigen Rahmen vorübergehend ganz verzichten. 

Anlass für das Whitepaper ist nämlich, dass die beihilferechtliche Genehmigung der bisherigen Rechtsgrundlage, der Abschaltbare-Lasten-Verordnung (AbLaV), durch Brüssel diesen Juni endet. Eine Verlängerung durch die EU-Kommission halten die ÜNB für unrealistisch. Die Gesamtkosten, die im Wesentlichen aus den AbLaV-Vergütungen bestehen, sind von 2017 bis 2020 von gut 26 auf fast 31 Mio. Euro gestiegen, rechnet ein Netzagentur-Sprecher vor - und verweist darauf, dass die 2021er-Zahlen noch nicht veröffentlicht sind.

Sie rechnen zudem erst für den Spätsommer damit, dass die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur nach einer Branchenkonsultation das Nachfolgeprodukt in einer Festlegung definiert. Erst danach könne und müsse unter anderem der User Client der ÜNB, "Aladin", umprogrammiert und getestet werden. Das Personal, das die betroffenen IT-Systeme der ÜNB betreut, sei aber bis zum Beitritt Deutschlands zu den internationalen Regelarbeits-Kooperationen "Mari" und "Picasso" und zu absehbaren Nacharbeiten damit komplett ausgelastet. Fazit: Erst im Laufe des nächsten Jahres sei ein Scharfschalten "denkbar".

Ein Sprecher der Netzagentur bekräftigte gegenüber dieser Redaktion, eine Ausschreibung vom 1. Juli 2022 an auf Basis der AbLaV "kann ohne beihilferechtliche Genehmigung nicht erfolgen".

Die Alternative für die Industrie und die ÜNB: Industrielle Flexibilitätsanbieter wechseln in den Primärreservemarkt, das kurzfristigste Segment des Regelenergiemarktes. Die ÜNB fahren die dort bezuschlagten Kraftwerke und abschaltbaren Lasten ebenfalls bei Bedarf in Echtzeit hoch oder herunter. Dies wäre den Flexibilitätsanbietern bisher schon freigestanden und es sei auch das "mittelfristige Ziel" der ÜNB, die Flexibilitätsanbieter in den Regelenergiemarkt zu integrieren, so eine 50-Hertz-Sprecherin. Doch bisher traf das auf mäßiges Interesse unter Großverbrauchern.

Bedarf und Produktbeschreibung

Die ÜNB sehen lediglich eine "technische Bedarfsspanne" für sofort abschaltbare Lasten, die sich in Echtzeit (SOL), also in unter einer Sekunde, abrufen lassen. Diesen veranschlagen sie auf vorläufig 439 bis 750 MW aufgrund der bisherigen Abrufe. Bisher werden jeweils 750 MW an SOL sowie an "schnell abschaltbaren Lasten" (SNL) ausgeschrieben. SNL müssen - wie die Minutenreserveleistung auch - erst 15 Minuten nach Abruf voll zur Verfügung stehen. Zusammen mit Überhangsangeboten kann es theoretisch zu Zuschlägen über 949 MW kommen. Die ÜNB wollen die SNL mangels Notwendigkeit einstampfen.

Weitere Produktspezifikationen als Diskussionsstand, der am 29. April in einem Workshop vertieft werden soll:
  • Das Abschaltbare-Lasten-Produkt soll technologieneutral sein, also auch das versetzte Anfahren von Kraftwerken sowie Speichertätigkeit umfassen dürfen.
  • Die Mindestlosgröße ist entweder 5 MW mit Möglichkeit, Konsortien zu bilden, oder 1 MW ohne.
  • Eine automatische Abschaltung von Großverbrauchern bei Unterfrequenz soll irgendwo zwischen 49,5 und 49,8 Hz erfolgen. Das sind abnorme Frequenzen, bei denen die Regelenergie bereits ausgeschöpft ist, erklärt ein Netzagentur-Sprecher. Der automatische Abruf soll die Regel, ein manueller ebenfalls möglich sein.
  • Einem Abruf soll pro Viertelstunde stets direkt ein Pausenanspruch von zwölf Viertelstunden folgen. Bisher gibt es pro vier Viertelstunden Abruf einen Pausenanspruch von 48 Viertelstunden.
  • Bei der Abrufzahl und -länge gibt es folgende Optionen: bis zu vier maximal innerhalb einer Stunde, bis zu einer Stunde durchgehend, oder mindestens zwei Stunden.
  • Der Leistungspreis für den Kalendertag ist das erste Zuschlagskriterium, das zweite die "netztechnische Wirksamkeit" des Angebots und die dritte aus kartellrechtlichen Gründen das Los statt des Windhundprinzips. Eventuelle Abrufe hinterher sind bereits eingepreist.
  • Ein Preisdeckel ist sei "noch zu erörtern". Bisher liegt er bei der vorgehaltenen Leistung bei 500 Euro/MW/Woche, bei der abgerufenen Arbeit bei 400 Euro/MWh.
  • Ausgeschrieben wird werktäglich bis voraussichtlich 16 Uhr für den Folgetag, vor Wochenenden und Feiertagen auch für mehrere Folgetage separat.
  • Der Anbieter muss nicht direkt an ein Übertragungsnetz angeschlossen sein, aber über maximal zwei Umspannwerke.
  • Das Präqualifikationsverfahren ist einfacher als im Regelenergiemarkt.
Das elfseitige Management Summary lässt sich von der gemeinsamen Internetseite regelleistung.net der ÜNB herunterladen.

Montag, 25.04.2022, 16:47 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Stromnetz - Lastabwurf nur binnen einer Sekunde interessant
Quelle: Fotolia / Gina Sanders
Stromnetz
Lastabwurf nur binnen einer Sekunde interessant
Für die Industrie wird es neue und breitere Chancen geben, mit Lastabwurf Geld zu verdienen. Allerdings muss der Abruf in Echtzeit möglich sein − so ein Whitepaper.
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben am 22. April den Diskussionsstand über ein künftiges Systemdienstleistungsprodukt von in Echtzeit abschaltbaren (Strom-)Lasten in einem "Whitepaper" veröffentlicht.

Laut dem Management Summary des Papiers ist der wichtigste Punkt der Übergang von einer wochenweisen zu einer täglichen Ausschreibung, um den Wettbewerb um Flexibilitäten zu steigern. Im Gegenzug soll von den Anbietern 100 % statt 83 % Verfügbarkeit verlangt werden. Am vorangehenden Nachmittag wüssten Industrielle über ihren nächsten Produktionstag in der Regel gut Bescheid, so die Begründung.

​Abschaltbare Lasten schlittern in rechtsfreien Raum

Allerdings ist nach den Aussagen der ÜNB jetzt schon ein monatelanger rechtsfreier Raum absehbar, in dem sie dann entweder ohne rechtliche Grundlage weiterhin abschaltbare (Industrie-) Lasten unter Vertrag nehmen und die regulatorische Anerkennung als "dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten" fraglich ist, oder sie aus Sorge vor solchen rechtlichen und folglich finanziellen Risiken auf die Kontrahierung im bisherigen Rahmen vorübergehend ganz verzichten. 

Anlass für das Whitepaper ist nämlich, dass die beihilferechtliche Genehmigung der bisherigen Rechtsgrundlage, der Abschaltbare-Lasten-Verordnung (AbLaV), durch Brüssel diesen Juni endet. Eine Verlängerung durch die EU-Kommission halten die ÜNB für unrealistisch. Die Gesamtkosten, die im Wesentlichen aus den AbLaV-Vergütungen bestehen, sind von 2017 bis 2020 von gut 26 auf fast 31 Mio. Euro gestiegen, rechnet ein Netzagentur-Sprecher vor - und verweist darauf, dass die 2021er-Zahlen noch nicht veröffentlicht sind.

Sie rechnen zudem erst für den Spätsommer damit, dass die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur nach einer Branchenkonsultation das Nachfolgeprodukt in einer Festlegung definiert. Erst danach könne und müsse unter anderem der User Client der ÜNB, "Aladin", umprogrammiert und getestet werden. Das Personal, das die betroffenen IT-Systeme der ÜNB betreut, sei aber bis zum Beitritt Deutschlands zu den internationalen Regelarbeits-Kooperationen "Mari" und "Picasso" und zu absehbaren Nacharbeiten damit komplett ausgelastet. Fazit: Erst im Laufe des nächsten Jahres sei ein Scharfschalten "denkbar".

Ein Sprecher der Netzagentur bekräftigte gegenüber dieser Redaktion, eine Ausschreibung vom 1. Juli 2022 an auf Basis der AbLaV "kann ohne beihilferechtliche Genehmigung nicht erfolgen".

Die Alternative für die Industrie und die ÜNB: Industrielle Flexibilitätsanbieter wechseln in den Primärreservemarkt, das kurzfristigste Segment des Regelenergiemarktes. Die ÜNB fahren die dort bezuschlagten Kraftwerke und abschaltbaren Lasten ebenfalls bei Bedarf in Echtzeit hoch oder herunter. Dies wäre den Flexibilitätsanbietern bisher schon freigestanden und es sei auch das "mittelfristige Ziel" der ÜNB, die Flexibilitätsanbieter in den Regelenergiemarkt zu integrieren, so eine 50-Hertz-Sprecherin. Doch bisher traf das auf mäßiges Interesse unter Großverbrauchern.

Bedarf und Produktbeschreibung

Die ÜNB sehen lediglich eine "technische Bedarfsspanne" für sofort abschaltbare Lasten, die sich in Echtzeit (SOL), also in unter einer Sekunde, abrufen lassen. Diesen veranschlagen sie auf vorläufig 439 bis 750 MW aufgrund der bisherigen Abrufe. Bisher werden jeweils 750 MW an SOL sowie an "schnell abschaltbaren Lasten" (SNL) ausgeschrieben. SNL müssen - wie die Minutenreserveleistung auch - erst 15 Minuten nach Abruf voll zur Verfügung stehen. Zusammen mit Überhangsangeboten kann es theoretisch zu Zuschlägen über 949 MW kommen. Die ÜNB wollen die SNL mangels Notwendigkeit einstampfen.

Weitere Produktspezifikationen als Diskussionsstand, der am 29. April in einem Workshop vertieft werden soll:
  • Das Abschaltbare-Lasten-Produkt soll technologieneutral sein, also auch das versetzte Anfahren von Kraftwerken sowie Speichertätigkeit umfassen dürfen.
  • Die Mindestlosgröße ist entweder 5 MW mit Möglichkeit, Konsortien zu bilden, oder 1 MW ohne.
  • Eine automatische Abschaltung von Großverbrauchern bei Unterfrequenz soll irgendwo zwischen 49,5 und 49,8 Hz erfolgen. Das sind abnorme Frequenzen, bei denen die Regelenergie bereits ausgeschöpft ist, erklärt ein Netzagentur-Sprecher. Der automatische Abruf soll die Regel, ein manueller ebenfalls möglich sein.
  • Einem Abruf soll pro Viertelstunde stets direkt ein Pausenanspruch von zwölf Viertelstunden folgen. Bisher gibt es pro vier Viertelstunden Abruf einen Pausenanspruch von 48 Viertelstunden.
  • Bei der Abrufzahl und -länge gibt es folgende Optionen: bis zu vier maximal innerhalb einer Stunde, bis zu einer Stunde durchgehend, oder mindestens zwei Stunden.
  • Der Leistungspreis für den Kalendertag ist das erste Zuschlagskriterium, das zweite die "netztechnische Wirksamkeit" des Angebots und die dritte aus kartellrechtlichen Gründen das Los statt des Windhundprinzips. Eventuelle Abrufe hinterher sind bereits eingepreist.
  • Ein Preisdeckel ist sei "noch zu erörtern". Bisher liegt er bei der vorgehaltenen Leistung bei 500 Euro/MW/Woche, bei der abgerufenen Arbeit bei 400 Euro/MWh.
  • Ausgeschrieben wird werktäglich bis voraussichtlich 16 Uhr für den Folgetag, vor Wochenenden und Feiertagen auch für mehrere Folgetage separat.
  • Der Anbieter muss nicht direkt an ein Übertragungsnetz angeschlossen sein, aber über maximal zwei Umspannwerke.
  • Das Präqualifikationsverfahren ist einfacher als im Regelenergiemarkt.
Das elfseitige Management Summary lässt sich von der gemeinsamen Internetseite regelleistung.net der ÜNB herunterladen.

Montag, 25.04.2022, 16:47 Uhr
Georg Eble

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