Langfristige Bezugsverträge mit Ferngasversorgern, die zu 80 % oder mehr den Bedarf eines Gasverteilunternehmens abdecken, sind dem Bundeskartellamt ein Dorn im Auge und sollen künftig unterbunden werden.
Das Kartellamt sieht in solchen Verträgen einen „Marktverschließungseffekt“ und damit eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung und kündigte bereits zum Jahresende 2004 an, ein Verfahren gegen 16 Ferngasversorger – darunter Eon Ruhrgas, RWE, Wingas und VNG – im Jahr 2005 zum Abschluss bringen zu wollen. Laut Agenturberichten will das Kartellamt zunächst ein Grundsatzpapier m
Montag, 17.01.2005, 17:30 Uhr
Peter Focht
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