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Energie & Management > Politik - Langer Bremsweg für Strom- und Gaspreise
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Politik

Langer Bremsweg für Strom- und Gaspreise

Nicht alle Energieversorger können die Preisbremse bis Anfang März umsetzen. Die Verbraucherschützer pochen auf eine rechtzeitige Entlastung der Haushalte.
Die Versorgungsunternehmen arbeiteten mit Hochdruck an einer fristgerechten Entlastung der Verbraucher, teilen der Bundesverband der Elektrizitäts- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) unabhängig voneinander mit. Dabei handele es sich aber angesichts der sehr unterschiedlichen Gegebenheiten um eine „Mammutaufgabe“, sagt BDEW-Chefin Kerstin Andreae. Die gesetzlichen Vorschriften seien „sehr komplex“, sodass „es in einigen Fällen zunächst zu Verzögerungen oder zu Fehlern in der Programmierung“ gekommen sei. Diese würden, so schnell es möglich sei, korrigiert. Fest stehe: „Jede Kundin und jeder Kunde wird die ihnen zustehende Entlastung in voller Höhe erhalten.“

Hintergrund: Die Strom-, Gas- und Wärmeversorger mussten ihre Kunden gemäß dem Strompreisbremsengesetz bis 15. Februar über ihre aktuellen Preise, Referenzpreise, Abschlagszahlungen, die Höhe des Entlastungskontingentes und des individuellen Entlastungsbetrags informieren.

Am 1. März startet dann die Preisbremse, die auch die Monate Januar und Februar 2023 einbezieht. Die Arbeitspreise sind im ersten Quartal 2023 gesetzlich gedeckelt. Die Versorger müssen den Verbrauchern die Differenz zu eventuell höheren eigenen Arbeitspreisen auf 80 Prozent ihres historischen Verbrauchs erstatten. Diese Differenz holen sie sich indirekt vom Bund zurück.

Wie fünf große Versorger mit der Information umgehen

Laut Verbraucherportal Finanztip konnten einige große Versorger nicht mit Bestimmtheit sagen, ob sie den Informationstermin Mitte Februar einhalten:
  • Die Stadtwerke München und der Gas-Anbieter Montana nannten auf Anfrage des Portals kein konkretes Versanddatum.
  • Auch die N-Ergie aus Nürnberg hält den „Zeitplan für sehr ambitioniert“.
  • Eon wiederum erklärte, man habe Anfang Februar mit dem Versand begonnen.
  • Vattenfall teilte mit, seine Kunden bereits informiert zu haben.
  • Die Rheinenergie aus Köln will vor dem Versand separat über die Medien informieren, damit Kunden die Informationsschreiben nicht mit Werbung verwechseln.
Auch VKU-Chef Ingbert Liebig lässt keinen Zweifel aufkommen: „Selbst im Falle einer ungewollten Verzögerung ist klar: Alle Verbraucherinnen und Verbraucher werden ihre finanzielle Entlastung erhalten.“ Bei der Rechnungsstellung müssten jedoch unterschiedliche Tarifkonstellationen und zahlreiche Ausnahmen berücksichtigt werden.

Mit der Energiepreisbremse hätten die Versorger eine staatliche Aufgabe übernommen, bei deren Umsetzung sie auf IT-Spezialisten und andere Dienstleister angewiesen seien. Dabei könne es zu Verzögerungen kommen. Darauf hätten die Versorger in der Diskussion wiederholt hingewiesen. Liebig rechnet aber nicht damit, dass Verbraucher länger als bis Ende März auf ihre Gutschrift warten müssen.

Eine sorgfältige Realisierung setzt nach Einschätzung des BDEW zahlreiche Probeläufe voraus. Dafür seien zwei Monate „sehr knapp bemessen“. Hinzu komme ein dramatischer zahlenmäßiger Anstieg der Kundenanfragen. Beides zusammen bringe die Versorger „personell an die Grenze des Machbaren“. Der Staat müsse sich deshalb zeitnah selbst in die Lage versetzen, die staatliche Unterstützung an die Verbraucher auszahlen zu können.

Die Position der Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) besteht dagegen darauf, dass die Versorger „alles dafür tun müssen, um die Preisbremse für Gas, Wärme und Strom fristgerecht umzusetzen“. Die Unternehmen müssten ihre Kunden bis 1. März „vollständig informieren“.

Mit diesem Datum sei der Gesetzgeber den Versorgern bereits entgegengekommen. Viele Verbraucher stünden aufgrund der hohen Energiepreise unter einem hohen, finanziellen Druck und seien auf den Preisrabatt angewiesen. Sie müssten deswegen jetzt wissen, welche Kosten auf sie zukämen. Der VZBV erwarte deswegen, dass die Versorger den Rabatt für die ersten drei Monate des Jahres so schnell wie möglich auszahlten.

Donnerstag, 16.02.2023, 15:29 Uhr
Tom Weingärtner und Georg Eble
Energie & Management > Politik - Langer Bremsweg für Strom- und Gaspreise
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Politik
Langer Bremsweg für Strom- und Gaspreise
Nicht alle Energieversorger können die Preisbremse bis Anfang März umsetzen. Die Verbraucherschützer pochen auf eine rechtzeitige Entlastung der Haushalte.
Die Versorgungsunternehmen arbeiteten mit Hochdruck an einer fristgerechten Entlastung der Verbraucher, teilen der Bundesverband der Elektrizitäts- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) unabhängig voneinander mit. Dabei handele es sich aber angesichts der sehr unterschiedlichen Gegebenheiten um eine „Mammutaufgabe“, sagt BDEW-Chefin Kerstin Andreae. Die gesetzlichen Vorschriften seien „sehr komplex“, sodass „es in einigen Fällen zunächst zu Verzögerungen oder zu Fehlern in der Programmierung“ gekommen sei. Diese würden, so schnell es möglich sei, korrigiert. Fest stehe: „Jede Kundin und jeder Kunde wird die ihnen zustehende Entlastung in voller Höhe erhalten.“

Hintergrund: Die Strom-, Gas- und Wärmeversorger mussten ihre Kunden gemäß dem Strompreisbremsengesetz bis 15. Februar über ihre aktuellen Preise, Referenzpreise, Abschlagszahlungen, die Höhe des Entlastungskontingentes und des individuellen Entlastungsbetrags informieren.

Am 1. März startet dann die Preisbremse, die auch die Monate Januar und Februar 2023 einbezieht. Die Arbeitspreise sind im ersten Quartal 2023 gesetzlich gedeckelt. Die Versorger müssen den Verbrauchern die Differenz zu eventuell höheren eigenen Arbeitspreisen auf 80 Prozent ihres historischen Verbrauchs erstatten. Diese Differenz holen sie sich indirekt vom Bund zurück.

Wie fünf große Versorger mit der Information umgehen

Laut Verbraucherportal Finanztip konnten einige große Versorger nicht mit Bestimmtheit sagen, ob sie den Informationstermin Mitte Februar einhalten:
  • Die Stadtwerke München und der Gas-Anbieter Montana nannten auf Anfrage des Portals kein konkretes Versanddatum.
  • Auch die N-Ergie aus Nürnberg hält den „Zeitplan für sehr ambitioniert“.
  • Eon wiederum erklärte, man habe Anfang Februar mit dem Versand begonnen.
  • Vattenfall teilte mit, seine Kunden bereits informiert zu haben.
  • Die Rheinenergie aus Köln will vor dem Versand separat über die Medien informieren, damit Kunden die Informationsschreiben nicht mit Werbung verwechseln.
Auch VKU-Chef Ingbert Liebig lässt keinen Zweifel aufkommen: „Selbst im Falle einer ungewollten Verzögerung ist klar: Alle Verbraucherinnen und Verbraucher werden ihre finanzielle Entlastung erhalten.“ Bei der Rechnungsstellung müssten jedoch unterschiedliche Tarifkonstellationen und zahlreiche Ausnahmen berücksichtigt werden.

Mit der Energiepreisbremse hätten die Versorger eine staatliche Aufgabe übernommen, bei deren Umsetzung sie auf IT-Spezialisten und andere Dienstleister angewiesen seien. Dabei könne es zu Verzögerungen kommen. Darauf hätten die Versorger in der Diskussion wiederholt hingewiesen. Liebig rechnet aber nicht damit, dass Verbraucher länger als bis Ende März auf ihre Gutschrift warten müssen.

Eine sorgfältige Realisierung setzt nach Einschätzung des BDEW zahlreiche Probeläufe voraus. Dafür seien zwei Monate „sehr knapp bemessen“. Hinzu komme ein dramatischer zahlenmäßiger Anstieg der Kundenanfragen. Beides zusammen bringe die Versorger „personell an die Grenze des Machbaren“. Der Staat müsse sich deshalb zeitnah selbst in die Lage versetzen, die staatliche Unterstützung an die Verbraucher auszahlen zu können.

Die Position der Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) besteht dagegen darauf, dass die Versorger „alles dafür tun müssen, um die Preisbremse für Gas, Wärme und Strom fristgerecht umzusetzen“. Die Unternehmen müssten ihre Kunden bis 1. März „vollständig informieren“.

Mit diesem Datum sei der Gesetzgeber den Versorgern bereits entgegengekommen. Viele Verbraucher stünden aufgrund der hohen Energiepreise unter einem hohen, finanziellen Druck und seien auf den Preisrabatt angewiesen. Sie müssten deswegen jetzt wissen, welche Kosten auf sie zukämen. Der VZBV erwarte deswegen, dass die Versorger den Rabatt für die ersten drei Monate des Jahres so schnell wie möglich auszahlten.

Donnerstag, 16.02.2023, 15:29 Uhr
Tom Weingärtner und Georg Eble

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