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In Mecklenburg-Vorpommern müssen Windparkprojektierer demnächst ansässigen Bürgern und Kommunen Gesellschaftsanteile von insgesamt mindestens 20 % anbieten.
Die gesetzliche Regelung dafür hat das Landesparlament am 20. April beschlossen. „Wir stehen heute am Ende einer mehrjährigen Vorbereitung und Beratung. Mit diesem Gesetz wird Neuland in Deutschland beschritten – es handelt sich um ein absolutes Novum“, sagt der Energieminister von Mecklenburg-Vorpommern, Christian Pegel. Mit dem Gesetz werden Projektträger verpflichtet, für neue
Mittwoch, 20.04.2016, 17:32 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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