Die sächsische Staatsregierung hat den Entwurf eines neuen Heuersdorf-Gesetzes in den Landtag eingebracht.
Es soll die rechtliche Grundlage für die Umsiedlung der noch 160 Heuersdorfer Einwohner und den Braunkohle-Abbau durch die Mibrag Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH, Theißen, schaffen. Das erste, 1998 verabschiedete Heuersdorf-Gesetz hatte der Sächsische Verfassungs-Gerichtshof im Juli 2000 unter anderem wegen fehlerhafter Strombedarfs-Prognosen für nichtig erklärt. Mit einer Entscheidu
Freitag, 28.11.2003, 10:31 Uhr
Stefan Schroeter
© 2024 Energie & Management GmbH