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Energie & Management > Brandenburg - Landtag beschließt 1000 Meter Mindestabstand für Windturbinen
Quelle: Fotolia / Ingo Zimmermann
Brandenburg

Landtag beschließt 1000 Meter Mindestabstand für Windturbinen

Der Landtag von Brandenburg hat am 18. Mai für Windkraftanlagen grundsätzlich einen Mindestabstand von 1000 Metern zu einer Wohnbebauung festlegt.
Mit der Mehrheit der rot-schwarz-grünen Regierungsfraktionen im Landtag ist im brandenburgischen Landtag ein Mindestabstand von Windturbinen von 1000 Metern zu einer Wohnbebauung festgelegt worden. „Der weitere Ausbau der Windenergie geht nur dann, wenn ein Mindestabstand eingehalten wird“, begründete die CDU-Abgeordnete Nicole Walter-Mundt in der Debatte am 18. Mai die Gesetzesänderung. Die 1000 Meter seien im Koalitionsvertrag der Landesregierung festgelegt und nun umgesetzt worden.

Die Oppositionsfraktionen lehnten das Gesetz geschlossen ab. Daniel Münschke (AfD) erklärte, es sei wegen zahlreicher Ausnahmen „löchrig wie ein Schweizer Käse“. Die Abstandsregelung geht im also nicht weit genug. So gelte der Mindestabstand nicht für Grundstücke, die für Freizeitzwecke genutzt würden. Zudem wolle die Koalition vom Mindestabstand abweichen, wenn dies mit den Ausbauzielen des Bundes bei den erneuerbaren Energien kollidiere. Dann würden weiterhin Windkraftanlagen ohne Mindestabstand gebaut, sagte Münschke.

Genug Platz auch für erhöhte Ausbauziele

CDU-Fraktionschef Jan Redmann entgegnete, die Ausbauziele der Bundesregierung ließen sich auf bis zu 2,4 % der Landesfläche in Brandenburg auch mit dem Mindestabstand erreichen. „Wir brauchen von dieser Öffnungsklausel keinen Gebrauch machen“, meinte Redmann. Mit ihrer Mehrheit beschlossen die Regierungsfraktionen außerdem einen Entschließungsantrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien.

Laut dem Antrag sollen bis 2030 mindestens 11.500 MW statt bisher 10.500 MW Leistung an Windkraft installiert werden. Derzeit sind etwa 4.000 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 8.000 MW am Netz. Das Ausbauziel entspreche rund 250 Turbinen mehr, rechnete Helmut Barthel (SPD) vor.

Zudem soll eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen für geeignete öffentliche und gewerbliche Gebäude sowie für Parkplätze gelten. Mit diesen Maßnahmen soll das Ziel des Bundes unterstützt werden, den Strombedarf bis 2035 klimaneutral zu decken.
 
Anzahl der Windkraftanlagen in Brandenburg von 2000-2021
Zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken
Quelle: Statista

Windkraftverband begrüßt erhöhte Ziele

Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des Landesverbandes Berlin Brandenburg im Windenergieverband BWE, nannte das Abstandsgesetz im Verbund mit dem erhöhten Ausbauziel „ein gutes Signal“. Es zeuge von großem Vertrauen in die Windenergie. „Die Verfügbarkeit von grünem Strom ist inzwischen ein wichtiger Standortfaktor für Industrieansiedlungen“, erinnerte Glahr. Der Antrag zeige auch, dass das Land für die Energieerzeugung Flächen benötige.

Brandenburg habe es mit der Energiestrategie 2040, dem Klimaplan und der Neuaufstellung aller fünf Regionalpläne in der Hand, dem Ausbau der Windenergie wieder den nötigen Schwung zu geben, appellierte er zugleich. „Die Windenergie kann besonders in der derzeitigen Energiepreiskrise einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Strompreise leisten und damit auch zur Entlastung der Verbraucher beitragen“, sagte der Verbandschef.

Schnell Flächen für Turbinen ausweisen

Das Ziel müsse jetzt lauten, gemeinsam schnellstmöglich den Zubau zu beschleunigen. Nur so könnten die Versorgungssicherheit und die energetische Unabhängigkeit Deutschlands auch vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Entwicklungen gesichert werden.

Die Einführung pauschaler Mindestabstände sei dagegen nicht entscheidend für den weiteren Zubau von Windkraftanlagen. „Durch die Festlegung der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen als Ziele der Raumordnung und der gesetzlichen Sicherung der Planaufstellung wurden und werden Abstände zwischen Windenergie und Wohnbebauung sichergestellt“, unterstrich er.

Donnerstag, 19.05.2022, 13:39 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Brandenburg - Landtag beschließt 1000 Meter Mindestabstand für Windturbinen
Quelle: Fotolia / Ingo Zimmermann
Brandenburg
Landtag beschließt 1000 Meter Mindestabstand für Windturbinen
Der Landtag von Brandenburg hat am 18. Mai für Windkraftanlagen grundsätzlich einen Mindestabstand von 1000 Metern zu einer Wohnbebauung festlegt.
Mit der Mehrheit der rot-schwarz-grünen Regierungsfraktionen im Landtag ist im brandenburgischen Landtag ein Mindestabstand von Windturbinen von 1000 Metern zu einer Wohnbebauung festgelegt worden. „Der weitere Ausbau der Windenergie geht nur dann, wenn ein Mindestabstand eingehalten wird“, begründete die CDU-Abgeordnete Nicole Walter-Mundt in der Debatte am 18. Mai die Gesetzesänderung. Die 1000 Meter seien im Koalitionsvertrag der Landesregierung festgelegt und nun umgesetzt worden.

Die Oppositionsfraktionen lehnten das Gesetz geschlossen ab. Daniel Münschke (AfD) erklärte, es sei wegen zahlreicher Ausnahmen „löchrig wie ein Schweizer Käse“. Die Abstandsregelung geht im also nicht weit genug. So gelte der Mindestabstand nicht für Grundstücke, die für Freizeitzwecke genutzt würden. Zudem wolle die Koalition vom Mindestabstand abweichen, wenn dies mit den Ausbauzielen des Bundes bei den erneuerbaren Energien kollidiere. Dann würden weiterhin Windkraftanlagen ohne Mindestabstand gebaut, sagte Münschke.

Genug Platz auch für erhöhte Ausbauziele

CDU-Fraktionschef Jan Redmann entgegnete, die Ausbauziele der Bundesregierung ließen sich auf bis zu 2,4 % der Landesfläche in Brandenburg auch mit dem Mindestabstand erreichen. „Wir brauchen von dieser Öffnungsklausel keinen Gebrauch machen“, meinte Redmann. Mit ihrer Mehrheit beschlossen die Regierungsfraktionen außerdem einen Entschließungsantrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien.

Laut dem Antrag sollen bis 2030 mindestens 11.500 MW statt bisher 10.500 MW Leistung an Windkraft installiert werden. Derzeit sind etwa 4.000 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 8.000 MW am Netz. Das Ausbauziel entspreche rund 250 Turbinen mehr, rechnete Helmut Barthel (SPD) vor.

Zudem soll eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen für geeignete öffentliche und gewerbliche Gebäude sowie für Parkplätze gelten. Mit diesen Maßnahmen soll das Ziel des Bundes unterstützt werden, den Strombedarf bis 2035 klimaneutral zu decken.
 
Anzahl der Windkraftanlagen in Brandenburg von 2000-2021
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Quelle: Statista

Windkraftverband begrüßt erhöhte Ziele

Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des Landesverbandes Berlin Brandenburg im Windenergieverband BWE, nannte das Abstandsgesetz im Verbund mit dem erhöhten Ausbauziel „ein gutes Signal“. Es zeuge von großem Vertrauen in die Windenergie. „Die Verfügbarkeit von grünem Strom ist inzwischen ein wichtiger Standortfaktor für Industrieansiedlungen“, erinnerte Glahr. Der Antrag zeige auch, dass das Land für die Energieerzeugung Flächen benötige.

Brandenburg habe es mit der Energiestrategie 2040, dem Klimaplan und der Neuaufstellung aller fünf Regionalpläne in der Hand, dem Ausbau der Windenergie wieder den nötigen Schwung zu geben, appellierte er zugleich. „Die Windenergie kann besonders in der derzeitigen Energiepreiskrise einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Strompreise leisten und damit auch zur Entlastung der Verbraucher beitragen“, sagte der Verbandschef.

Schnell Flächen für Turbinen ausweisen

Das Ziel müsse jetzt lauten, gemeinsam schnellstmöglich den Zubau zu beschleunigen. Nur so könnten die Versorgungssicherheit und die energetische Unabhängigkeit Deutschlands auch vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Entwicklungen gesichert werden.

Die Einführung pauschaler Mindestabstände sei dagegen nicht entscheidend für den weiteren Zubau von Windkraftanlagen. „Durch die Festlegung der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen als Ziele der Raumordnung und der gesetzlichen Sicherung der Planaufstellung wurden und werden Abstände zwischen Windenergie und Wohnbebauung sichergestellt“, unterstrich er.

Donnerstag, 19.05.2022, 13:39 Uhr
Susanne Harmsen

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