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Energie & Management > Windkraft Onshore - Landkreis will Artenschutz auch für Phantom-Vögel und wird beklagt
Quelle: Fotolia / John
Windkraft Onshore

Landkreis will Artenschutz auch für Phantom-Vögel und wird beklagt

Greift der Artenschutz auch für Phantom-Tiere? Damit muss sich nun das Oberverwaltungsgericht für NRW befassen. Ein Windkraft-Entwickler klagt gegen Auflagen für zwei Anlagen in Werl.
Kommt ein Rotmilan geflogen, haben Windkraftanlagen ihre Rotoren in den Ruhezustand zu versetzen. Dafür gibt es etliche Regelungen, etwa in Form von zeitlich befristeten Zwangspausen während des Mähens von Grünland und Getreide. Denn wenn Landwirte den Boden bearbeiten, lockt das Nagetiere an, die wiederum eine Delikatesse für Greifvögel sind. So weit verständlich. Nur, muss eine Turbine während und nach der Mahd stillhalten, selbst wenn gar kein Rotmilan in der Umgebung nistet?

Über diese und andere Fragen muss demnächst das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen befinden. Denn die Verwaltung des Kreises Soest als Genehmigungsbehörde hat dem Gladbecker Projektierer SL Naturenergie für die Sanierung eines alten Windparks, das Repowering, entsprechende Auflagen gemacht. Eine davon schließt den vorsorglichen Schutz des Rotmilans für den Fall ein, dass Exemplare dieser Art im relevanten Umkreis ihr Zuhause beziehen sollten.

Zwei Großanlagen sollen fünf Steinzeit-Mühlen ersetzen

Das täten sie aber aktuell gar nicht, sagt der Co-Geschäftsführer von SL Naturenergie, Milan Nitzschke, auf Anfrage unserer Redaktion. Und daher sei das vom Landkreis verlangte prophylaktische Abstellen von zwei neuen Anlagen für den Fall möglichen Rotmilan-Zuzugs „ungewöhnlich, restriktiv, unangemessen und unverhältnismäßig“. Kurz: unrechtmäßig. Deswegen klagt die Firma gegen die Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheids vom 4. Januar 2022.

Der behördlicherseits verordnete Schutz von Phantom-Rotmilanen dreht sich übrigens zugleich um Phantom-Windkraftwerke. Denn die in Rede stehenden Anlagen gibt es nicht. Noch nicht. Sie sollen, größer in den Maßen und kleiner an der Zahl, einen alten, auszurangierenden Windpark im östlichen Werler Stadtteil Mawicke ersetzen. Das Repowering in Zahlen: Zwei 6,6-MW-Anlagen der Marke Siemens sollen im Laufe des Jahres 2023 an die Stelle von fünf 1,5-MW-Turbinen des Herstellers Enercon treten, die dort seit 2001 ihre Runden drehen.

Und rund um diese Modernisierung werde der ganze Unsinn der behördlichen Forderungen deutlich, sagt Nitzschke. Er zählt auf: Es handele sich um eine Repoweringmaßnahme, bei der fünf kleine durch zwei große Anlagen ersetzt würden. Die Rotoren der 250 Meter hohen Anlagen ließen – im Unterschied zu den alten Mühlen – einen Bereich bis zu 80 Meter über dem Boden gänzlich unberührt. „Der Artenschutz verbessert sich also“, sagt Nitzschke und denkt dabei zum Beispiel an die schützenswerte Wiesenweihe. Deren Flugbetrieb erreiche nie die Höhe von 80 Metern, wodurch sie allein durch die aktuell niedrigeren Windkraftwerke gefährdet sei.

Behörde wolle den Windpark-Betrieb "maximal erschweren"

„Eine Idee des Repowerings ist doch, auch den Artenschutz zu verbessern“, so Nitzschke. Und weil die zwei Großanlagen dies eindeutig gewährleisteten, ergäben die Auflagen für den Betrieb „einfach keinen Sinn“. Der Windkraftentwickler argwöhnt, dass die Kreisverwaltung in Soest mit der Genehmigung für die beiden neuen Anlagen deren Betrieb zugleich „maximal erschweren“ wolle. Während der Mahd, die von angrenzenden Landwirten zu verschiedenen Zeiten vorgenommen wird, haben Windkraftanlagen durchaus mehrere Tage stillzustehen.

Im Werler Fall könne das überflüssige Abschalten zum Verlust in der Stromproduktion führen, die dem jährlichen Verbrauch von mehr als 200 Haushalten entspreche. „Das ist nichts anderes als eine wirtschaftliche Verschlechterung im Zuge einer Artenschutz-Verbesserung und widerspricht dem Repowering-Gedanken“, so Nitzschke.

Der Termin für die mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster ist noch offen. Der Bau der neuen Anlagen werde unterdessen planmäßig im Frühjahr beginnen, Strom ab Ende des kommenden Jahres produziert, sagt Nitzschke. Denn Genehmigung bleibt Genehmigung, die eingereichte Klage gilt ausschließlich den Auflagen und stellt den Betrieb der zwei zu errichtenden Windkraftanlagen nicht grundsätzlich infrage.

Donnerstag, 27.10.2022, 17:05 Uhr
Volker Stephan
Energie & Management > Windkraft Onshore - Landkreis will Artenschutz auch für Phantom-Vögel und wird beklagt
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Windkraft Onshore
Landkreis will Artenschutz auch für Phantom-Vögel und wird beklagt
Greift der Artenschutz auch für Phantom-Tiere? Damit muss sich nun das Oberverwaltungsgericht für NRW befassen. Ein Windkraft-Entwickler klagt gegen Auflagen für zwei Anlagen in Werl.
Kommt ein Rotmilan geflogen, haben Windkraftanlagen ihre Rotoren in den Ruhezustand zu versetzen. Dafür gibt es etliche Regelungen, etwa in Form von zeitlich befristeten Zwangspausen während des Mähens von Grünland und Getreide. Denn wenn Landwirte den Boden bearbeiten, lockt das Nagetiere an, die wiederum eine Delikatesse für Greifvögel sind. So weit verständlich. Nur, muss eine Turbine während und nach der Mahd stillhalten, selbst wenn gar kein Rotmilan in der Umgebung nistet?

Über diese und andere Fragen muss demnächst das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen befinden. Denn die Verwaltung des Kreises Soest als Genehmigungsbehörde hat dem Gladbecker Projektierer SL Naturenergie für die Sanierung eines alten Windparks, das Repowering, entsprechende Auflagen gemacht. Eine davon schließt den vorsorglichen Schutz des Rotmilans für den Fall ein, dass Exemplare dieser Art im relevanten Umkreis ihr Zuhause beziehen sollten.

Zwei Großanlagen sollen fünf Steinzeit-Mühlen ersetzen

Das täten sie aber aktuell gar nicht, sagt der Co-Geschäftsführer von SL Naturenergie, Milan Nitzschke, auf Anfrage unserer Redaktion. Und daher sei das vom Landkreis verlangte prophylaktische Abstellen von zwei neuen Anlagen für den Fall möglichen Rotmilan-Zuzugs „ungewöhnlich, restriktiv, unangemessen und unverhältnismäßig“. Kurz: unrechtmäßig. Deswegen klagt die Firma gegen die Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheids vom 4. Januar 2022.

Der behördlicherseits verordnete Schutz von Phantom-Rotmilanen dreht sich übrigens zugleich um Phantom-Windkraftwerke. Denn die in Rede stehenden Anlagen gibt es nicht. Noch nicht. Sie sollen, größer in den Maßen und kleiner an der Zahl, einen alten, auszurangierenden Windpark im östlichen Werler Stadtteil Mawicke ersetzen. Das Repowering in Zahlen: Zwei 6,6-MW-Anlagen der Marke Siemens sollen im Laufe des Jahres 2023 an die Stelle von fünf 1,5-MW-Turbinen des Herstellers Enercon treten, die dort seit 2001 ihre Runden drehen.

Und rund um diese Modernisierung werde der ganze Unsinn der behördlichen Forderungen deutlich, sagt Nitzschke. Er zählt auf: Es handele sich um eine Repoweringmaßnahme, bei der fünf kleine durch zwei große Anlagen ersetzt würden. Die Rotoren der 250 Meter hohen Anlagen ließen – im Unterschied zu den alten Mühlen – einen Bereich bis zu 80 Meter über dem Boden gänzlich unberührt. „Der Artenschutz verbessert sich also“, sagt Nitzschke und denkt dabei zum Beispiel an die schützenswerte Wiesenweihe. Deren Flugbetrieb erreiche nie die Höhe von 80 Metern, wodurch sie allein durch die aktuell niedrigeren Windkraftwerke gefährdet sei.

Behörde wolle den Windpark-Betrieb "maximal erschweren"

„Eine Idee des Repowerings ist doch, auch den Artenschutz zu verbessern“, so Nitzschke. Und weil die zwei Großanlagen dies eindeutig gewährleisteten, ergäben die Auflagen für den Betrieb „einfach keinen Sinn“. Der Windkraftentwickler argwöhnt, dass die Kreisverwaltung in Soest mit der Genehmigung für die beiden neuen Anlagen deren Betrieb zugleich „maximal erschweren“ wolle. Während der Mahd, die von angrenzenden Landwirten zu verschiedenen Zeiten vorgenommen wird, haben Windkraftanlagen durchaus mehrere Tage stillzustehen.

Im Werler Fall könne das überflüssige Abschalten zum Verlust in der Stromproduktion führen, die dem jährlichen Verbrauch von mehr als 200 Haushalten entspreche. „Das ist nichts anderes als eine wirtschaftliche Verschlechterung im Zuge einer Artenschutz-Verbesserung und widerspricht dem Repowering-Gedanken“, so Nitzschke.

Der Termin für die mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster ist noch offen. Der Bau der neuen Anlagen werde unterdessen planmäßig im Frühjahr beginnen, Strom ab Ende des kommenden Jahres produziert, sagt Nitzschke. Denn Genehmigung bleibt Genehmigung, die eingereichte Klage gilt ausschließlich den Auflagen und stellt den Betrieb der zwei zu errichtenden Windkraftanlagen nicht grundsätzlich infrage.

Donnerstag, 27.10.2022, 17:05 Uhr
Volker Stephan

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