Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts zur Neuberechnung der Netznutzungsentgelte ist derzeit noch offen, ob die Bundesnetzagentur Rechtsbeschwerde in Karlsruhe einlegen wird. Allerdings gibt es Tendenzen dafür.
Die Bonner Behörde hatte im Jahr 2007 die Berechnungsmethode bestimmt, mit der Netzbetreiber ihre Anlagenkosten und Abschreibungen für die Jahre bis 2006 berechnen können. Dabei hatte sich die Behörde für die Berechnung der kalkulatorischen Neuwerte auf Indexreihen des Statistischen Bundesamts gestützt. "Da jedoch nicht für alle der vielen teils netzspezifischen Gerätschaften und Anlagen Inde
Freitag, 8.06.2012, 17:19 Uhr
Andreas Kögler
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