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Energie & Management > Kartellamt - Längere Frist für Eon-Beteiligung an Ruhrgas
Kartellamt

Längere Frist für Eon-Beteiligung an Ruhrgas

Das Bundeskartellamt hat die Prüffrist für die Mehrheitsbeteiligung des Düsseldorfer Eon-Konzerns an der Essener Ruhrgas AG um rund vier Wochen bis zum 21. Januar 2002 verlängert.
Ursprünglich sollte die Frist Ende dieser Woche ablaufen. Auf Bitten der betroffenen Unternehmen wurde mit der Fristverlängerung Zeit für weitere Gespräche mit dem Kartellamt gewonnen. Dabei soll geklärt werden, welche Auflagen notwendig sind, um die Eon-Beteiligung an Ruhrgas zu genehmigen. Über mögliche Auflagen wurden von beiden Seiten bislang keine Angaben gemacht. Die Verbindung von Eon u

Mittwoch, 12.12.2001, 15:52 Uhr
Michael Pecka
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Längere Frist für Eon-Beteiligung an Ruhrgas
Das Bundeskartellamt hat die Prüffrist für die Mehrheitsbeteiligung des Düsseldorfer Eon-Konzerns an der Essener Ruhrgas AG um rund vier Wochen bis zum 21. Januar 2002 verlängert.
Ursprünglich sollte die Frist Ende dieser Woche ablaufen. Auf Bitten der betroffenen Unternehmen wurde mit der Fristverlängerung Zeit für weitere Gespräche mit dem Kartellamt gewonnen. Dabei soll geklärt werden, welche Auflagen notwendig sind, um die Eon-Beteiligung an Ruhrgas zu genehmigen. Über mögliche Auflagen wurden von beiden Seiten bislang keine Angaben gemacht. Die Verbindung von Eon u

Mittwoch, 12.12.2001, 15:52 Uhr
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