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Biogas-Anlagenbetreiber haben künftig etwas länger Zeit, ihren Anspruch an die Flexprämie anzumelden. Darauf weist das Netzwerk „die Flexperten“ hin.
Das Netzwerk für die Flexibilisierung von Biogasanlagen zitiert Thomas Bareiß, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, mit Äußerungen zu den Koalitionsabstimmungen über das EEG-/KWKG-Änderungsgesetz, das auch „100-Tage-Gesetz“ genannt wird. Danach ist geplant, die Förderung der Flexibilisierung von Biogasanlagen auch nach Erreichen des Flexdeckels fortzusetzen. Lau
Dienstag, 12.06.2018, 15:36 Uhr
Armin Müller
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