Klagen gegen längere Laufzeiten jedes einzelnen Kernkraftwerkes sind zulässig und haben gute Chancen auf Erfolg, sagte Reiner Geulen, Rechtsanwalt und Atomrechtsexperte, am 2. September vor Journalisten in Berlin.
In einer gutachterlichen Stellungnahme kommt die Kanzlei Geulen & Klinger zu dem Ergebnis, dass eine Verlängerung der Betriebszeiten aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen sei. Unabhängig vom Wahlergebnis der Bundestagswahl 2005 würden in der nächsten Legislaturperiode die Betriebsgenehmigungen der vier ältesten deutschen Atomkraftwerke Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B und Brunsbüttel endgü
Freitag, 2.09.2005, 13:54 Uhr
Cerstin Gammelin
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