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Der Bundesrat hat am 6. März das Gesetz zur Teilumsetzung der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie gebilligt.
Die Regelung verpflichtet große Unternehmen, ihren Energieverbrauch alle vier Jahre mit Energieaudits überprüfen. Dies soll erstmals zum 5. Dezember 2015 erfolgen. In einer begleitenden Entschließung fordern die Länder, den Aufwand für die Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Auch wegen der kurzen Frist bis zum Jahresende stellten d
Freitag, 6.03.2015, 11:56 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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