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Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wollen mit einer Bundesratsentschließung einen Vorrang für Bürgerenergieanlagen bei Ausschreibungen erreichen.
Die im EEG-Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) vorgesehen Erleichterungen für Bürgerenergiegenossenschaften bei den Ausschreibungen reichen aus Sicht der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein nicht aus. Mit einem Beschlussantrag für die Bundesratssitzung am 22. April wollen sie eine Absicherung der Akteursvielfalt beim Erneuerbaren-Ausbau erreichen.
Montag, 18.04.2016, 13:32 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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