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Der Bundesrat hat das neue IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) am 10. Juli gebilligt.
Das IT-SiG wird nach der Billigung des Bundesrates noch dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das neue IT-Sicherheitsgesetz soll laut dem Bundesrat zu einer Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme führen. Um Defizite im Bereich der IT-Sicherheit abzubauen, verpflichtet es insbesondere Betreiber kritischer Infrastrukturen
Montag, 13.07.2015, 10:39 Uhr
Heidi Roider
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