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Ab dem 1. Januar werden Heizungen, die älter als 15 Jahre sind, mit einer Zwangskennzeichnung ausgestattet.
Die Verbraucher sollen so über den Effizienzstatus ihres Heizgerätes informiert werden, teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit. Das Effizienzlabel kann seit 2016 von Heizungsinstallateuren, Schornsteinfegern sowie Energieberatern vergeben werden, „ab 2017 ist es Pflicht der Bezirksschornsteinfeger, die Etiketten anzubringen“, heißt es weiter. Die Kennzeichnung soll die Austauschrat
Freitag, 30.12.2016, 14:59 Uhr
Stefan Sagmeister
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