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Energie & Management > Politik - KWKG im Osterpaket dringend nachbessern
Quelle: Shutterstock / canadastock
Politik

KWKG im Osterpaket dringend nachbessern

Sowohl die Bioenergieverbände als auch der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) fordern Nachbesserungen, unter anderem beim Biomethan im Osterpaket.
Im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) „muss Biomethan in hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen für die Strom- und Wärmeversorgung in Wohn- und Nichtwohngebäuden als Brennstoff erhalten bleiben“, fordert Claus-Heinrich Stahl, Präsident des B.KWK in einer Mitteilung vom 12. April. Hintergrund ist der geplante Wegfall des Biomethans aus der KWKG-Förderung. So sieht es das Osterpaket derzeit vor. Biomethan soll künftig rein über das EEG gefördert werden.

Der Ausschluss von Biomethan (Abfallbiomethan) in KWK-Anlagen mit KWKG-Förderung stellt laut dem B.KWK für Gebäude, Unternehmen und Industrie eine wesentliche Hürde beim Erreichen der Sektorziele zur Emissionsminderung dar. Biomethan-KWK würde für diese Bereiche eine der besten Optionen zur Wärmeversorgung auch im Hochtemperaturbereich bieten. „Insbesondere das Erreichen der Klimaziele 2030 kann bei diesen Gebäuden nicht nur mit erneuerbarer Energie und Wärmepumpen ohne Vollsanierung der Gebäude erreicht werden“, so der KWK-Verband.

Die Verwendung von Biomethan auf die rein stromorientierte Anlagenfahrweise im EEG bedeute eine massive Einschränkung der Technologieneutralität. Um das vorhandenen Wachstumspotenzial für Biomethan zu heben, müsste die Fokusierung der Förderung für den Anschluss aller Abfallbiogasanlagen an das Erdgasnetz verfolgt werden, um die Bereitstellung von Biomethan aus Abfall- und Reststoffen zu fördern.

Die Bundesregierung will, dass Biomethan-Anlagen künftig nur noch in Spitzenlastkraftwerken eingesetzt werden. Dieser Brennstoff sei für Mittellastkraftwerke zu wertvoll, argumentiert das Bundeswirtschaftsministerium im Entwurf. Die Bioenergieverbände fürchten aber, dass mit der vorgeschlagenen einseitigen Fokussierung der Vergütung auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke der bestehende Park an dezentralen Holzheizkraftwerken und flexiblen Biogasanlagen sowie deren erneuerbare Nah- und Fernwärmeversorgung auf dem Spiel stehen.

Hemmnisse in den EEG-Ausschreibungen wie etwa die endogene Mengensteuerung bleiben hingegen bestehen: „Anreize zur Flexibilisierung fehlen gänzlich. Entgegen der Betonung von Wirtschaftsminister Robert Habeck bezüglich der Relevanz jedes Kilowatts werden dutzende Terrawattstunden erneuerbaren Stroms und Wärme zur Disposition gestellt“, kritisiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros der Bioenergieverbände. Der Entwurf ist für Rostek daher ein Ausstiegspfad für den Bestand an Bioenergieanlagen.

Rolle von KWK mit biogenen Brennstoffe neu definieren

Der B.KWK empfiehlt daher, nur die redaktionellen Anpassungen von Verweisen im KWKG im Rahmen dieses EEG/KWKG-Osterpaketes zu beschließen. Die Dekarbonisierung des Wärmemarktes im Gebäudebestand und in Wärmenetzen werde sonst behindert. Änderungen im KWKG sollten zudem unbedingt hinsichtlich ihrer Wirkungen im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Ersatzmaßnahme zur bilanziellen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung betrachtet werden, so der KWK-Branchenverband.

Ebenfalls kurzfristig vor einer Novellierung steht das GEG und das Bundesförderprogramm Effiziente Wärmenetze (BEW) befindet sich in der Abstimmung mit der EU. Die geplanten Änderungen in den beiden Gesetzen erfordern eine Neudefinition der Rolle von KWK mit biogenen Brennstoffen wie Abfallbiomethan aus dem europäischen Wirtschaftsraum.

Die inhaltlichen KWKG-Änderungen, wie die Vollbenutzungsstundenbegrenzung ab 2026 sowie die Ausschreibungsabsenkung auf 500 kW bei innovativen KWK-Anlagen und der Ausbau von Wärmenetzen leisten keinen schnellen Beitrag zur Verminderung der Abhängigkeit von Erdgas, wenn Abfallbiomethan im KWKG als Brennstoff nicht mehr gefördert wird, argumentiert der B.KWK. Die BEW-Förderung und Novellierung des GEG müssten parallel zur KWKG-Novelle in Kraft treten.

Dienstag, 12.04.2022, 15:12 Uhr
Heidi Roider
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Politik
KWKG im Osterpaket dringend nachbessern
Sowohl die Bioenergieverbände als auch der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) fordern Nachbesserungen, unter anderem beim Biomethan im Osterpaket.
Im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) „muss Biomethan in hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen für die Strom- und Wärmeversorgung in Wohn- und Nichtwohngebäuden als Brennstoff erhalten bleiben“, fordert Claus-Heinrich Stahl, Präsident des B.KWK in einer Mitteilung vom 12. April. Hintergrund ist der geplante Wegfall des Biomethans aus der KWKG-Förderung. So sieht es das Osterpaket derzeit vor. Biomethan soll künftig rein über das EEG gefördert werden.

Der Ausschluss von Biomethan (Abfallbiomethan) in KWK-Anlagen mit KWKG-Förderung stellt laut dem B.KWK für Gebäude, Unternehmen und Industrie eine wesentliche Hürde beim Erreichen der Sektorziele zur Emissionsminderung dar. Biomethan-KWK würde für diese Bereiche eine der besten Optionen zur Wärmeversorgung auch im Hochtemperaturbereich bieten. „Insbesondere das Erreichen der Klimaziele 2030 kann bei diesen Gebäuden nicht nur mit erneuerbarer Energie und Wärmepumpen ohne Vollsanierung der Gebäude erreicht werden“, so der KWK-Verband.

Die Verwendung von Biomethan auf die rein stromorientierte Anlagenfahrweise im EEG bedeute eine massive Einschränkung der Technologieneutralität. Um das vorhandenen Wachstumspotenzial für Biomethan zu heben, müsste die Fokusierung der Förderung für den Anschluss aller Abfallbiogasanlagen an das Erdgasnetz verfolgt werden, um die Bereitstellung von Biomethan aus Abfall- und Reststoffen zu fördern.

Die Bundesregierung will, dass Biomethan-Anlagen künftig nur noch in Spitzenlastkraftwerken eingesetzt werden. Dieser Brennstoff sei für Mittellastkraftwerke zu wertvoll, argumentiert das Bundeswirtschaftsministerium im Entwurf. Die Bioenergieverbände fürchten aber, dass mit der vorgeschlagenen einseitigen Fokussierung der Vergütung auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke der bestehende Park an dezentralen Holzheizkraftwerken und flexiblen Biogasanlagen sowie deren erneuerbare Nah- und Fernwärmeversorgung auf dem Spiel stehen.

Hemmnisse in den EEG-Ausschreibungen wie etwa die endogene Mengensteuerung bleiben hingegen bestehen: „Anreize zur Flexibilisierung fehlen gänzlich. Entgegen der Betonung von Wirtschaftsminister Robert Habeck bezüglich der Relevanz jedes Kilowatts werden dutzende Terrawattstunden erneuerbaren Stroms und Wärme zur Disposition gestellt“, kritisiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros der Bioenergieverbände. Der Entwurf ist für Rostek daher ein Ausstiegspfad für den Bestand an Bioenergieanlagen.

Rolle von KWK mit biogenen Brennstoffe neu definieren

Der B.KWK empfiehlt daher, nur die redaktionellen Anpassungen von Verweisen im KWKG im Rahmen dieses EEG/KWKG-Osterpaketes zu beschließen. Die Dekarbonisierung des Wärmemarktes im Gebäudebestand und in Wärmenetzen werde sonst behindert. Änderungen im KWKG sollten zudem unbedingt hinsichtlich ihrer Wirkungen im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Ersatzmaßnahme zur bilanziellen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung betrachtet werden, so der KWK-Branchenverband.

Ebenfalls kurzfristig vor einer Novellierung steht das GEG und das Bundesförderprogramm Effiziente Wärmenetze (BEW) befindet sich in der Abstimmung mit der EU. Die geplanten Änderungen in den beiden Gesetzen erfordern eine Neudefinition der Rolle von KWK mit biogenen Brennstoffen wie Abfallbiomethan aus dem europäischen Wirtschaftsraum.

Die inhaltlichen KWKG-Änderungen, wie die Vollbenutzungsstundenbegrenzung ab 2026 sowie die Ausschreibungsabsenkung auf 500 kW bei innovativen KWK-Anlagen und der Ausbau von Wärmenetzen leisten keinen schnellen Beitrag zur Verminderung der Abhängigkeit von Erdgas, wenn Abfallbiomethan im KWKG als Brennstoff nicht mehr gefördert wird, argumentiert der B.KWK. Die BEW-Förderung und Novellierung des GEG müssten parallel zur KWKG-Novelle in Kraft treten.

Dienstag, 12.04.2022, 15:12 Uhr
Heidi Roider

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